Synopse zur 2. Änderung der Kehr- und Überwachungsordnung


Der Seite von buzer.de haben wir die relevanten Änderungen zur Kehrung von Pelletheizungen entnommen und in einer PDF-Datei zusammengestellt. Danach kann auf jährliche Kehrung umgestellt werden.

Unser weitergehender konstruktiver Vorschlag von REG.eV war:

 

Regel: 

Der Kehrzyklus bei Pelletheizung sollte nach der Menge des Materialanfalls bemessen werden, und zwar bei Erreichen von 100 Kubikzentimetern (ccm), spätestens jedoch nach 2 Jahren.

 

Praktische Umsetzung: 

Bei der heutigen Kehrung nach 6 Monaten wird die Kehrmenge mit einem kleinen Messbecher gemessen und auf 100 ccm hochgerechnet. Wurde die Menge überschritten, erfolgt die nächste Kehrung nach 6 Monaten, bei einer Kehrmenge von ≥ 50 ccm in 12 Monaten, bei ≥ 33 ccm in 18 Monaten und bei ≥ 25 ccm in 24 Monaten (Mindestzyklus).

 

Begründung: 

Die Kehrmenge ist abhängig von der Qualität der Pellets. Dies wird mit folgender Tabelle beschrieben:

 

Parameter Einheit ENplus-A1 ENplus-A2 EN-B
Aschegehalt Ma-% ≤ 0,7 ≤ 1,0 ≤ 3,0

Nachweislich ist in einem Einfamilienhaus nach 5 Jahren bei Nutzung von Pellets der Qualität ENplus-A1 eine Menge des Inhalts eines Kaffeepotts angefallen. Dies entspricht 220 ccm, d.h. halbjährlich 22 ccm. Mit einer Rundung auf 25 ccm ergeben sich die obigen Kehrmengen. Wird eine andere Qualität benutzt, z.B. EN-B, würde die Kehrmenge von 100 ccm bereits nach 6 Monaten erreicht. Diese Regelung würde also für etwas mehr Gerechtigkeit sorgen und auch den möglicherweise vorhandenen Bedenken der Schornsteinfeger Rechnung tragen.

 

Wenn die Grenzmenge von 100 ccm in 2 Jahren zu gering erscheint, mag sie gerne weiter erhöht werden. Und an einem Messbecher, der für wenige EUR zu erwerben ist, sollte es nicht scheitern, selbst wenn man es den Bürgern mit einer Pelletheizung zum Vorhalten vorschreibt.