Historie von vier Jahren zu Änderung der Kehrordnung für Pellet-Heizungen


  • Sommer 2016: erster Kontakt zur damaligen Abgeordneten unseres Wahlkreises 186 Darmstadt und Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Frau Brigiite Zypries. Sie versprach, ihren zuständigen Kollegen in der Ministeriumsleitung darauf anzusprechen, den selbst ihr war die Ungerechtigkeit bereits zu Ohren gekommen.
  • November 2017: eher zufälliges Treffen in Roßdorf. Da war sie gerade Bundeswirtschaftsministerin und hätte gerade selbst entscheiden können.
  • 04.12.2017: Frau Zypries meldete sich nach der Bundestagswahl kurz vor Ihrem erwartetem Ausscheiden aus dem Ministerium mit einem Brief und der Zuversicht zu einer schnellen Lösung. Und sie trug mir noch auf die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
  • Den von ihr genannten Ansprechpartner habe ich dann regelmäßig etwa alle halbe Jahr angeschrieben. Nachfolgend seine wesentlichen Antworten.
  • 26.06.2028: Wegen der Einschaltung des Bundesumweltministeriums wird die Regelung nicht vor Herbst 2018 fertig sein.
  • 03.12.2018: der Verordnungsentwurf zur Änderung der KÜO steht unmittelbar vor der Fertigstellung.
  • 02.07.2019: leider hat sich das Verfahren zur Änderung der KÜO aus verschiedenen Gründen verzögert; die Übermittlung des Entwurfs an den Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, soll im Herbst erfolgen.
  • 12.11.2019: der Sachstand ist unverändert; das Verfahren wird sich aufgrund einer vermutlich erforderlichen Notifikation der KÜO in Brüssel weiter hinziehen.
  • 14.04.2020: auch wir bedauern, dass die Überarbeitung der KÜO sich derart lange hinzieht, zumal es schon seit Längerem nicht mehr um Inhalte, sondern vornehmlich um Formalien geht
  • 13.08.2020: die KÜO wurde mit der Verordnung vom 2. Juli 2020 (BGBl. I S. 1544) geändert
  • Es liegt nun im Ermessen des Bezirksschornsteinfegers, die Kehrintervalle von 6 auf 12 Monate zu erhöhen. Dies ist allerdings an Bedingungen geknüpft.