Kehrungen bei Pelletheizungen


Mehr als vier Jahre hat es gedauert, bis nun endlich klar ist, dass Pelletheizungen so wenig Ruß verursachen, dass man bedenkenlos den Abstand zwischen den Schornsteinkehrungen verlängern kann.

Es scheint uns ein Meisterstück von Lobbyismus zu sein, dass am 09.07.2020 mit der Änderung der Kehr- und Überwachungsordnung (KÜO) vollendet wurde. Es liegt nun im Ermessen des Bezirksschornsteinfegers, die Kehrintervalle von 6 auf 12 Monate zu erhöhen. Dies ist allerdings an Bedingungen geknüpft.

Unseren Einsatz über mehr als vier Jahre können Sie hier nachlesen, die vergleichende Änderung haben wir Ihnen als Synopse auf einer Seite dargestellt.