Wir sind gemeinnützig


Über Spenden freuen wir uns sehr. Die Spenden dienen dem Verein zur Finanzierung der Sachkosten seiner Aktivitäten und Veranstaltungen. Wir sehen sie auch als "Belohnung" für unsere ehrenamtliche Tätigkeit, auch wenn wir keinen persönlichen Vorteil davon haben.

 

Sie jedoch können Ihre Spende steuerlich geltend machen. Das Finanzamt Darmstadt hat uns als gemeinnützig anerkannt (Bescheid vom 21.12.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum
2020 bis 2022 zur Körperschafts- und Gewerbesteuer, Steuernummer 07 250 91270).

 

Die Gemeinnützigkeit hat die meisten Vorteile für die Spender, für den Verien auch einige Nachteile, die hier kurz gelistet sind:

  • Gemeinnütziger Satzungszweck
    Satzung muss bestimmte Kriterien erfüllen (bspw. Beschränkungen bei der wirtschaftlichen Betätigung oder Verfolgung gemeinnütziger Zwecke)
  • Einschränkungen bei Mittelverwendung
    Einnahmen gemeinnütziger Vereine müssen zeitnah dem selbstlosen Satzungszweck zufließen
  • Strenge Vermögensregelungen
    Kein Aufbau von Vermögen und Rücklagen möglich. Zuwendungen an Mitglieder sind nur eingeschränkt möglich.
  • Strikte Regelung bei Vereinsauflösung
    Eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich.
  • Beschränkungen in der Verwaltung
    Voraussetzungen für das Ausgabe- und Investitionsverhalten
  • Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung
    Auflagen zur Rücklagenbildung führen zu Anforderungen an den Vorstand
  • Erweiterte Buchführungspflichten
    Beim gemeinnützigen Verein gibt es mehr Voraussetzungen für Eintragungen zu Spende und Steuern
  • Persönliche Haftung des Vorstands
    bei Fehlern oder Fahrlässigkeit in der Satzung oder im Vereinsrecht

Quelle: ehrenamt 24.de

 

Unsere Kontoverbindung bei der Volksbank Darmstadt-Mainz eG lautet:

Konto-Inhaber Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V.
Konto-Nr. 573263019
Bankleitzahl 55190000 NEU ab 11.02.2023 durch Fusion
IBAN DE06 5519 0000 0573 2630 19 NEU ab 11.02.2023

Eine Möglichkeit zur Online-Überweisung haben wir aus Sicherheitsüberlegungen hier nicht vorgesehen.

Bei Spenden über 300 EUR (bis 31.12.2020 200 EUR) stellen wir Ihnen standardmäßig eine Spendenbescheinigung aus. Für Spenden bis 300 EUR können Spender ihre Überweisung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt nutzen. Auf ausdrücklichen Wunsch stellen wir Ihnen auch bei Beträgen unter 300 EUR eine Spendenbescheinigung aus. Dann benötigen wir Ihre Adressdaten auf der Überweisung.