Dies ist der Versuch, den jeweils aktuellen Stand zu den gültigen Gesetzen und weiteren verbindlichen Regelungen zusammen zu tragen. Nach den Vorstößen im Frühjahr 2023 des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur Steckvorrichtung "Schukostecker" und des VDE und anderen auch zu weiteren Punkten und auch des Gesetzgebers zur Verwaltungsvereinfachung und Angleichung an EU-Regelungen und dem parallen Vorhaben der Schaffung einer Produktnorm für Steckersolar-Geräte ist es immer undurchsichtiger geworden, was ab wann gilt. Diese Beurteilung wurde noch schwieriger mit der inhaltlichen Veränderung eines Gesetzesvorhabens, das als "Solarpaket 1" mit Anteilen von Steckersolar begonnen wurde, in Teilen als Gesetzentwurf in 1. Lesung verabschiedet wurde und verändert Mitte Dez. 2023 verabschiedet wurde. Das Solarpaket 1 wurde als Gesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag und auch im Bundesrat am 26.04.2024 verabschiedet. Mit der Veröffentlichung am xx.xx.2024 wurde es wirksam, jedoch sind die Teile ausgenommen, die noch in der Produktnorm des VDE final festzulegen sind. Hinzu kamen weitere relevante Regelungen für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften und im Baurecht. Weitere Änderungen sind zu erwarten. Lesen Sie weiter in der Tabelle für mehr "Durchblick". (Stand 26.04.2024)
Stand: 26.04.2024
Thema | gültig | geplant | Termin |
wo zu regeln |
Definition Steckersolargerät | x | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) | |
Einspeiseleistung | 600 Watt (VA) | 800 Watt (VA) | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) |
Einspeiseleistung | 800 Watt (VA), gedrosselt auf < 601 Watt (VA) | analog zu VDE AR 4105:2018; | ||
Einspeiseleistung | 800 Watt (VA) | Produktnorm SSG | ||
Leistung PV-Module (Summe) | unbegrenzt | 2000 Watt peak | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) |
Leistung PV-Module (Summe) | unbegrenzt | 800 Watt peak + 20% peak = 860 Watt peak | Produktnorm SSG | |
Netzanschluss SSG durch Laien an Steckdose | x | x | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) |
Anschlussmeldung an Netzbetreiber | x | Wegfall, ersatzweise Nachricht über MAStR | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) |
Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MAStR) | x | Vereinfacht auf Adresse + 5 Angaben, aber weiterhin Anmeldung beim Netzbe-treiber erf. | 01.04.2024 | ohne EEG 2024 eingeführt, EEG zurückgestellt am 15.12.2023) |
Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MAStR) mit Übermittlung an Netzbetreiber | x | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) | |
Weiterbetrieb vorhandener Stromzähler | nein | x | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) |
Einspeisevergütung SSG (Vergütungssätze siehe unten) | x | seit 2022 | EEG 2022 (viele Netzbetreiber verlangen Verzicht, ggf. hohe Folgekosten) | |
Steckvorrichtung des SSG in Schuko | nein, vielfach geduldet | ja, vorauss. mit Bedingungen | im Jahr 2024 | neue VDE-Produktnorm SSG VDE 0126-95 und Änderung VDE AR-N 4105 |
PV-Module in über 4m Höhe | besondere Module sind entfallen | seit Okt. 2023 kein Bauprodukt mehr | Meldung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) | |
PV-Module größer als 2 qm | Einschränkung ist entfallen | seit Okt. 2023 kein Bauprodukt mehr | Meldung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) | |
Zusammenfassung von Steckersolar und PV-Dachanlage | Wegfall | beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 | EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657) | |
Privilegierung bzw. vereinfachte Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG | x | unklar (nach 1. Lesung überwiesen an Ausschüsse); öffentliche Anhörung im Bundestagsaus-schuss am 19.02.2024 | Gesetzentwurf des Justizministeriums vom Mai 2023 |
In der Tabelle finden Sie die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp für Voll- und Teileinspeisung. Dabei sind die Fördersätze für Teileinspeisung als reguläre Einspeisevergütung zu verstehen. Die der Volleinspeisung gelten als erhöhte Fördersätze. Für Steckersolar-Geräte gilt auf Antrag der Fördersatz für bis 10 kWp mit Teileinspeisung.
Anlagenart |
Installierte Leistung in Kilowatt-Peak bis |
Teileinspeisung in Eurocent/kWh |
Volleinspeisung in Eurocent/kWh |
Gebäude oder Lärmschutzwände nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023 |
10 | 8,11 | 12,87 |
40 | 7,03 | 10.79 | |
100 | 7,54 | 10,79 | |
Sonstige Anlagen nach § 48 Abs. 1 EEG 2023 |
100 | 6,53 | 6,53 |
Datenquelle: Bundesnetzagentur