Regelungen zur Steckersolar-Geräten (SSG)


Dies ist der Versuch, den jeweils aktuellen Stand zu den gültigen Gesetzen und weiteren verbindlichen Regelungen zusammen zu tragen. Nach den Vorstößen im Frühjahr 2023 des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur Steckvorrichtung "Schukostecker" und des VDE und anderen auch zu weiteren Punkten und auch des Gesetzgebers zur Verwaltungsvereinfachung und Angleichung an EU-Regelungen und dem parallen Vorhaben der Schaffung einer Produktnorm für Steckersolar-Geräte ist es immer undurchsichtiger geworden, was ab wann gilt. Diese Beurteilung wurde noch schwieriger mit der inhaltlichen Veränderung eines Gesetzesvorhabens, das als "Solarpaket 1" mit Anteilen von Steckersolar begonnen wurde, in Teilen als Gesetzentwurf in 1. Lesung verabschiedet wurde und verändert Mitte Dez. 2023 verabschiedet wurde. Das Solarpaket 1 wurde als Gesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag und auch im Bundesrat am 26.04.2024 verabschiedet. Mit der Veröffentlichung am xx.xx.2024 wurde es wirksam, jedoch sind die Teile ausgenommen, die noch in der Produktnorm des VDE final festzulegen sind. Hinzu kamen weitere relevante Regelungen für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften und im Baurecht. Weitere Änderungen sind zu erwarten. Lesen Sie weiter in der Tabelle für mehr "Durchblick". (Stand 26.04.2024)


Stand: 26.04.2024

Thema gültig geplant Termin wo zu regeln
Definition Steckersolargerät    x beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Einspeiseleistung 600 Watt (VA) 800 Watt (VA) beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Einspeiseleistung 800 Watt (VA), gedrosselt auf < 601 Watt (VA)     analog zu VDE AR 4105:2018; 
Einspeiseleistung   800 Watt (VA)   Produktnorm SSG
Leistung PV-Module (Summe) unbegrenzt 2000 Watt peak beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Leistung PV-Module (Summe)  unbegrenzt 800 Watt peak + 20% peak = 860 Watt peak   Produktnorm SSG
Netzanschluss SSG durch Laien an Steckdose x x beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Anschlussmeldung an Netzbetreiber x Wegfall, ersatzweise Nachricht über MAStR beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MAStR) x Vereinfacht auf Adresse + 5 Angaben, aber weiterhin Anmeldung beim Netzbe-treiber erf. 01.04.2024 ohne EEG 2024 eingeführt, EEG zurückgestellt am 15.12.2023)
Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MAStR) mit Übermittlung an Netzbetreiber   x beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Weiterbetrieb vorhandener Stromzähler nein x beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Einspeisevergütung SSG (Vergütungssätze siehe unten) x   seit 2022 EEG 2022 (viele Netzbetreiber verlangen Verzicht, ggf. hohe Folgekosten)
Steckvorrichtung des SSG in Schuko nein, vielfach geduldet ja, vorauss. mit Bedingungen im Jahr 2024 neue VDE-Produktnorm SSG VDE 0126-95 und Änderung VDE AR-N 4105
PV-Module in über 4m Höhe besondere Module sind entfallen   seit Okt. 2023 kein Bauprodukt mehr Meldung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT)
PV-Module größer als 2 qm Einschränkung ist entfallen   seit Okt. 2023 kein Bauprodukt mehr Meldung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT)
Zusammenfassung von Steckersolar und PV-Dachanlage    Wegfall beschlossen am 26.04.2024 *)**), veröffentlicht am xx.xx.2024 EEG 2024 (über Solarpaket 1 (Drucksache 20_8657)
Privilegierung bzw. vereinfachte Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG   x unklar (nach 1. Lesung überwiesen an Ausschüsse); öffentliche Anhörung im Bundestagsaus-schuss am 19.02.2024 Gesetzentwurf des Justizministeriums vom Mai 2023

Vergütungssätze PV ab Febr. 2024

In der Tabelle finden Sie die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp für Voll- und Teileinspeisung. Dabei sind die Fördersätze für Teileinspeisung als reguläre Einspeisevergütung zu verstehen. Die der Volleinspeisung gelten als erhöhte Fördersätze. Für Steckersolar-Geräte gilt auf Antrag der Fördersatz für bis 10 kWp mit Teileinspeisung.

Anlagenart Installierte Leistung
in Kilowatt-Peak bis
Teileinspeisung
in Eurocent/kWh
Volleinspeisung
in Eurocent/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände
nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023
10 8,11 12,87
  40 7,03 10.79
  100 7,54 10,79
Sonstige Anlagen nach
§ 48 Abs. 1 EEG 2023
100 6,53 6,53

Datenquelle: Bundesnetzagentur