Regelungen zur Steckersolar-Geräten (SSG) mit Speicher


Die Regelung 

 

Ab 01.03.2026 gab es eine Neuausgabe der VDE AR-N 4105. Sie gilt jetzt nicht nur für Photovoltaik als Energiequelle, sondern auch für Battereien und weitere Geräte.

 

 

Speicher fallen nun unter Kleinstspeicher, wenn sie gemäß technischen Angaben wie SSG nur bis 800 W Nennleistung zu Einspeisung ins Netz haben (z.B. fällt eine Anker Solix 3 mit 1200 W, die auf 800 W reduzierbar ist, nicht darunter). Dabei ist es egal, ob sie mit Modulen gekoppelt sind (DC-Kopplung) oder über das Netz (AC-Kopplung) geladen werden. Die Kleinspeicher können von Betreiber selbst angeschlossen und dem Netzbetreiber mit Formular F1.2 gemeldet werden.

 

 

Die Generatorleistung (angeschlossene PV-Module in Wp) ist eigentlich unbegrenzt. Ab 7000 Wp ist jedoch ein intelligentes Messsystem des Netzbetreibers (iMSys, landläufig Smart Meter genannt) einzubauen, was Zusatzkosten verursacht. Daher sollte man mindestens unter 7000 Wp Generatorleistung für das SSG mit Speicher bleiben. Und ohne Speicher gilt die Begrenzung der von EEG und Produktnorm auf max. 2000 Wp.

 

Zu dem Komplex gibt es mehrere Videos. Wir empfehlen die 3 Videos auf youtube von Der Kanal:

 

Nr. Video-Link Dauer Inhalt
 1

https://www.youtube.com/watch?v=7WQfyXo_v4s

21:42 min

Überblick zu den Änderungen bei 800-VA-Anlagen, Steckersolargeräte und Speicher

 2

https://www.youtube.com/watch?v=SArzM2JiU4A 

23:13 min

Die Möglichkeiten, die die Norm Anlagenbetreibern jetzt eröffnet

 3

https://www.youtube.com/watch?v=ABg3dFZxGec

30:08 min

Registrierung und Anmeldung einer 800- VA-Anlage im Jahr 2026 mit Beispielen

Wegen der teils abenteuerlichen Zusammenschaltungen von Speichern und Wechselrichtern bzw. PV-Modulen sind wir gespannt, wie sich der Speichermarkt auf die neuen Möglichkeiten einstellt.

 

Die Anmeldung mit Formular F1.2

 

Um Speicher jeglicher Art - wie vorgeschrieben - beim lokalen Netzbetreiber anzumelden, hat VDE ein deutschlandweit gültiges Formular namens F1.2 als Anhang zur Norm geschaffen. Es gilt sowohl für Betreiber von SSG-Speicherbatterien als andere Speicherbatterien und weitere Enegiequellen, die ins Niederrspannungsnetz  (400 bzw. 230 Volt) einspeisen. Es ist den Netzbetreibern erlaubt, Varianten ohne Veränderungen der Eintragungsmöglichkeiten herauszugeben, z.B. mit eigenem Logo oder per Eintragung über das Web.

 

Das deutschlandweit gültige Formular F1.2 kann bei uns als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Das Ausfüllen gestaltet sich ähnlich einfach wie der Eintrag ins Marktstammdatenregister (siehe auch Video 3. Zu beachten sind die manchmal unterschiedlichen Einheiten wie Watt und Kilowatt. 

 

Ist ein Steckersolargerät mit Kleinstspeicher und mehr als 2000 Wp Einspeiseleistung sinnvoll?

 

Ob eine solche Konfiguration sinnvoll ist, muss jeder selbst kalkulieren und entscheiden. Die Einspeisung von bis zu max. 800 Watt ins öffentliche Stromnetz macht den Einsatz eines Kleinstspeichers jedenfalls auch mit EEG-Vergütung nicht rentabel – die entsprechende Anmeldung der Anlage wird mit maximal rund 7 Cent pro kWh belohnt. Es gilt also hier erst recht: Eigenverbrauch ist allemal günstiger als Einspeisung

 

Da die Anlage nicht mehr als 800 Watt ins Hausnetz abgeben darf, ist sie auch nur bedingt geeignet, größere Elektrogeräte mit höherer Anschlussleistung zu betreiben. Wer jedoch eine hoch effiziente Wärmepumpe betreibt, könnte es über die Notstromsteckdose von kaskadierten Kleinstspeichern versuchen. Andere Nutznießer der neuen VDE AR-N 4105:2026-03 sind Betreiber von Verbrauchern, die rund um die Uhr Strom benötigen: Leute mit Computern und Datenspeichern oder auch kleine Kühl- oder Heizanlagen, die 24/7 arbeiten.

 

Registrierung und Anmeldung

  • Steckersolargeräte ohne Kleinstspeicher mit bis zu 2.000 Wp Eingangsleistung
    • Registrierung im Marktstammdatenregister durch Betreiber
  • Steckersolargeräte mit Kleinstspeicher
  • Registrierung im Marktstammdatenregister durch Betreiber
  • Meldung beim Netzbetreiber mit Formular F1.2 durch Betreiber
  • PV-Dachanlagen mit oder ohne Speicher und mit bis zu 30.000 Wp Eingangsleistung
    • Registrierung im Marktstammdatenregister durch Betreiber
    • Meldung beim Netzbetreiber mit Formular F1.2 oder online durch konzessionierten Fachbetrieb