Ausschreibungsverfahren


Ausschreibung zur juristischen Begleitung der Ausschreibung "Projektierer"

 

In der 1. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 08.10.2025 verkündete der Bürgermeister, dass nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e.V. nun doch eine europaweite Ausschreibung für den Projektierer zu erfolgen habe und die Vorbereitung dazu werde viel Zeit in Anspruch nehmen.

In der 2. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 23.02.2026 hat Bürgermeister Zimmermann auf Nachfrage berichtet, dass die Dienstleistung "Europaweite Ausschreibung" ausgeschrieben wurde. Es seien 3 oder 4 Angebote eingegangen und sie seien entscheidungsreif bewertet worden. Eine Auswahl der Bewerber stehe zu nächsten Gemeindevorstandssitzung in dieser Woche an (lt. Gremienportal am Mi 25.02.2026 um 16:00 Uhr). Der Ausschuss ist im Protokoll mehrheitlich der Meinung, dass diese Dienstleistung mit Kosten und Verzögerung unnötig ist.

 

Im Roßdorfer Anzeiger vom 19. März 2026 heißt es nun in der Rubrik "Das Rathaus informiert" unter der Überschrift 3 Fragen - Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf:

 

Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Ausschreibung für weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf?
Norman Zimmermann: "Wir sind da inzwischen ein gutes Stück weiter. Die Gemeinde hatte eine Ausschreibung für die juristische Begleitung durchgeführt, daraufhin hatten wir drei Bewerbungen.

Den Zuschlag hat schließlich die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen. Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um. Im ersten Schritt prüft die Kanzlei jetzt,

welches Verfahren überhaupt das richtige ist und welcher rechtliche Rahmen gilt. Wir rechnen damit, dass wir im Laufe des Aprils eine erste Einschatzung bekommen."

 

Wie sehen Sie persönllch das Thema - also Pro und Contra weiterer Anlagen an dleser Stelle?
Norman Zimmermann: "Grundsätzlich ist für mich klar:. Wlr müssen emeuerbare Energien weiter ausbauen. Gleichzeltlg lohnt es sich, genau hinzuschauen, an welchen Standorten das wlrklich sinnvoll ist. Die Frage ist: Wo bringt eine Anlage den größtmöglichen Nutzen? Wenn man auf die beiden bestehenden Anlagen am Tannenkopf schaut, fällt auf, dass sie im Jahr nur etwa zwel

Drittel der ursprünglich prognostizierten Strommenge erzeugen. Auch die Volllaststunden liegen im Schnitt bei lediglich 24 Prozent. Dazu kommt, dass der Standort als Schwachwindgebiet gilt und die topografische Lage nicht ideal ist. Da stellt sich automatisch die Frage: Ist es unter diesen Bedingungen wirtschaftlich sinnvoll, weitere Anlagen zu bauen? Auch die finanziellen Aspekte gehören dazu. Die Pachteinnahmen liegen im Durchschnitt bei rund 75.000 Euro im Jahr - ebenfalls weniger, als man ursprünglich erwartet hatte. All das sind Punkle, die man im Gesamtbild

betrachten sollle. Mir gehl es dabei nicht darum, Windkraft infrage zu stellen, sondem darum, dass sich jeder selbst die Frage stellen sollle: Passt dieser Standort wirklich zu dem, was wir erreichen wollen? Hier halte ich es mil einem großen Teil von Experten, die sagen, dass Strom dort erzeugt werden soll, wo es Sinn macht."

 

Wie geht es jetzt weiter?

Norman Zimmermann: "Gemeinsam mil der beauftraglen Kanzlei werden wir jetzt die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat."

 

Unsere Wertung mit Faktenchecks zu den drei Antworten

 

Zur Antwort 1 (aktueller Stand): Die Gemeindevertretung hat mit großer Mehrheit dem Protokoll des Akteneinsichtsausschusses zugestimmt, in dem auch steht, dass die hier angesprochene Ausschreibung einer Dienstleistung zur juristische Begleitung völlig überflüssig ist. Sofern die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt juristisch unabhängig arbeitet, kann sie nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine europaweite Ausschreibung unnötig ist, wie es u.a. für sämtliche Windräder in Hessen bisher auch unnötig war und wie es gleichermaßen die Landesenergieagentur Hessen beurteilt hat.

Und der Satz "Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um." ist falsch, den der lautet anders, nämlich eine Ausschreibung (für einen Projektierer) in der Hess. Ausschreibungsdatenbank (HAD) vorzunehmen.

 

Halten wir fest, das die vom Bürgermeister gewählte Vorgehensweise ohne Mandat viel Zeit gekostet hat (ca. 1,5 Jahre seit dem Beschluss der Gemeindevertreter) und obendrein Kosten verursacht. Allein für die Vorbereitung zur Klärung zu einer europaweiten Ausschreibung hat er nun schon 6 Monate gebraucht. Und eine Antwort lässt noch auf sich warten. 

 

Zur Antwort 2 (Zweifel am Nutzen der Windkraft in Roßdorf): Hier werden die persönlichen Meinungen des Bürgermeisters im Sinne von Windkraftgegnern verbreitet, die keinem Faktencheck standhalten. Ein Wirtschaftsunternehmen wie die GGEW AG als Betreiber hätte den Betrieb sicherlich bereits eingestellt, wenn er keinen Gewinn abwerfen würde.

  • FAKTENCHECK 1 zur Stromerzeugung: Die Fa. juwi hat als Planer der bestehenden Windräder ursprünglich die viel zu optimistische Angabe von 15 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr genannt. Tatsächlich waren es in den letzten 10 Jahren im Mittel etwa 10,76 GWh, also etwa 71,7 % der Prognose. Wir haben die Nennung von 15 GWh schon immer kritisiert, weil offensichtlich entweder die Reduzierung von 4 auf 3 auf 2 Windräder nicht beachtet wurde oder aber die Rücknahme der Nabenhöhe von 141 auf 120 m wegen der Intervention des Deutschen Wetterdienstes.
  • FAKTENCHECK 2 zu Volllaststunden: hierzu teilt man den mittleren Jahresertrag von 10760 Megawattstunden (MWh) durch die Nennleistung von 2 x 2,53 MW der beiden Windräder und erhält damit den Wert von 2126 Vollaststunden, eine Rechengröße, die Auskunft über die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen gibt. Der Windpark Tannenkopf liegt oberhalb des Grenzwertes von 2000 Volllaststunden im wirtschaftlichen Bereich - 2000 Volllastsunden ist ein Wert, der im Übrigen auch in der einschlägigen Fachliteratur als Wirschaftlichkeitsgrenze, oder typischer Orientierungswert für moderne Anlagen im Binnenland zu finden ist. Was die von Norman Zimmermann genannten 24 % sein soll, verwundert die Experten. Möglicherweise bezieht er sich bei der Berechnung auch auf die Anzahl der Stunden eines Jahres (8760 h), was man wohlwollend auch als Unkenntnis werten könnte.
  • FAKTENCHECK 3 zur topografischen Lage: Das Land Hessen hat eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s in Nabenhöhe vorgeschrieben. Windkraftgegner aus Roßdorf - die IG Roßdorf - hatten vor dem Bau behauptet, dass in der Lage dieser Wert nicht erreicht wird. Mit Hilfe eines Windmessmastes wurde seinerzeit gar ein Wert von 6,01 m/s ermittelt. Er bestätigt sich über die Volllaststunden.
  • FAKTENCHECK 4 Pachteinnahmen: Die jährlichen Pachteinnahmen haben einen Grundflächenanteil und einen ertragsabhängigen Anteil, so wie zwischen Kommune und GGEW AG vereinbart. Eine Erwartungsanteil von mehr als die durchschnittlichen gezahlten 75.000 € jährlich ist uns nicht bekannt und hätte genannt werden müssen. Wenn man zwei weitere Windräder eine Nabenhöhe von 170 m (dadurch höherere Windgeschwindigkeit, die in der 3. Potenz in den Ertrag einfließt) sowie eine Nennleistung von 2 x 7 MW unterstellt, kann man sich durchaus jährliche Einnahmen für die Kommune von zusätzlich 200.000 EUR jährlich vorstellen.
  • FAKTENCHECK 5 Sinnhaftigkeit des Standorts: Experten sagen, Strom soll dort erzeugt werden, wo er gebraucht wird. Das erspart Leitungsverluste und macht zudem Roßdorf von fossilen Kraftwerken unabhägiger. Und für die Bürger ist die geplante Lage ähnlich wie bei den beiden vorhandenen Windräder eher ideal durch einen Abstand von 1300 m (gefordert sind in Hessen 1000 m, in anderen Bundesländern nur 800 m) zur Wohnbebauung sowie ohne Schattenschlag in bebauten Gebieten, da nördlich vom Ort gelegen.

 

Zur Antwort 3 (weiteres Vorgehen): die Formulierung "... wir werden die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat." ist verfälschend. Ein Beschluß eines demokratischen Gremiums wie die Gemeindevertretung wird wohl  immer als Mehrheitsbeschluß formuliert in der deutschen Sprache, weil im Sinne der Mehrheit dann ja auch gehandelt wird. Da kann man nicht schreiben eines  "Teils der Gemeindevertretung" um dann noch bei Unbedarften den Eindruck zu erwecken, dass sich nur ein paar Leute in der Gemeindevertretung sich dafür entschieden hatten.

 

Ausschreibung zur Ermittlung eines Projektierers

 

Diese Ausschreibung ist nach wie vor ausstehend, sie hätte unverzüglich nach den Beschlüssen vom Juni 2024 und der Sondersitzung vom Juli 2024 erfolgen müssen.