Ausschreibung zur juristischen Begleitung der Ausschreibung "Projektierer"
In der 1. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 08.10.2025 verkündete der Bürgermeister, dass nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e.V. nun doch eine europaweite Ausschreibung für den Projektierer zu erfolgen habe und die Vorbereitung dazu werde viel Zeit in Anspruch nehmen.
In der 2. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 23.02.2026 hat Bürgermeister Zimmermann auf Nachfrage berichtet, dass die Dienstleistung "Europaweite Ausschreibung" ausgeschrieben wurde. Es seien 3 oder 4 Angebote eingegangen und sie seien entscheidungsreif bewertet worden. Eine Auswahl der Bewerber stehe zu nächsten Gemeindevorstandssitzung in dieser Woche an (lt. Gremienportal am Mi 25.02.2026 um 16:00 Uhr). Der Ausschuss ist im Protokoll mehrheitlich der Meinung, dass diese Dienstleistung mit Kosten und Verzögerung unnötig ist.
Im Roßdorfer Anzeiger vom 19. März 2026 heißt es nun in der Rubrik "Das Rathaus informiert" unter der Überschrift 3 Fragen - Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf:
Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Ausschreibung für weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf?
Norman Zimmermann: "Wir sind da inzwischen ein gutes Stück weiter. Die Gemeinde hatte eine Ausschreibung für die juristische Begleitung durchgeführt, daraufhin hatten wir drei
Bewerbungen.
Den Zuschlag hat schließlich die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen. Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um. Im ersten Schritt prüft die Kanzlei jetzt,
welches Verfahren überhaupt das richtige ist und welcher rechtliche Rahmen gilt. Wir rechnen damit, dass wir im Laufe des Aprils eine erste Einschatzung bekommen."
Wie sehen Sie persönllch das Thema - also Pro und Contra weiterer Anlagen an dleser Stelle?
Norman Zimmermann: "Grundsätzlich ist für mich klar:. Wlr müssen emeuerbare Energien weiter ausbauen. Gleichzeltlg lohnt es sich, genau hinzuschauen, an welchen Standorten das wlrklich
sinnvoll ist. Die Frage ist: Wo bringt eine Anlage den größtmöglichen Nutzen? Wenn man auf die beiden bestehenden Anlagen am Tannenkopf schaut, fällt auf, dass sie im Jahr nur etwa
zwel
Drittel der ursprünglich prognostizierten Strommenge erzeugen. Auch die Volllaststunden liegen im Schnitt bei lediglich 24 Prozent. Dazu kommt, dass der Standort als Schwachwindgebiet gilt und die topografische Lage nicht ideal ist. Da stellt sich automatisch die Frage: Ist es unter diesen Bedingungen wirtschaftlich sinnvoll, weitere Anlagen zu bauen? Auch die finanziellen Aspekte gehören dazu. Die Pachteinnahmen liegen im Durchschnitt bei rund 75.000 Euro im Jahr - ebenfalls weniger, als man ursprünglich erwartet hatte. All das sind Punkle, die man im Gesamtbild
betrachten sollle. Mir gehl es dabei nicht darum, Windkraft infrage zu stellen, sondem darum, dass sich jeder selbst die Frage stellen sollle: Passt dieser Standort wirklich zu dem, was wir erreichen wollen? Hier halte ich es mil einem großen Teil von Experten, die sagen, dass Strom dort erzeugt werden soll, wo es Sinn macht."
Wie geht es jetzt weiter?
Norman Zimmermann: "Gemeinsam mil der beauftraglen Kanzlei werden wir jetzt die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat."
Unsere Wertung mit Faktenchecks zu den drei Antworten
Zur Antwort 1 (aktueller Stand): Die Gemeindevertretung hat mit großer Mehrheit dem Protokoll des Akteneinsichtsausschusses zugestimmt, in dem auch steht, dass die hier angesprochene Ausschreibung einer Dienstleistung zur juristische Begleitung völlig überflüssig ist. Sofern die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt juristisch unabhängig arbeitet, kann sie nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine europaweite Ausschreibung unnötig ist, wie es u.a. für sämtliche Windräder in Hessen bisher auch unnötig war und wie es gleichermaßen die Landesenergieagentur Hessen beurteilt hat.
Und der Satz "Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um." ist falsch, den der lautet anders, nämlich eine Ausschreibung (für einen Projektierer) in der Hess. Ausschreibungsdatenbank (HAD) vorzunehmen.
Halten wir fest, das die vom Bürgermeister gewählte Vorgehensweise ohne Mandat viel Zeit gekostet hat (ca. 1,5 Jahre seit dem Beschluss der Gemeindevertreter) und obendrein Kosten verursacht. Allein für die Vorbereitung zur Klärung zu einer europaweiten Ausschreibung hat er nun schon 6 Monate gebraucht. Und eine Antwort lässt noch auf sich warten.
Zur Antwort 2 (Zweifel am Nutzen der Windkraft in Roßdorf): Hier werden die persönlichen Meinungen des Bürgermeisters im Sinne von Windkraftgegnern verbreitet, die keinem Faktencheck standhalten. Ein Wirtschaftsunternehmen wie die GGEW AG als Betreiber hätte den Betrieb sicherlich bereits eingestellt, wenn er keinen Gewinn abwerfen würde.
Zur Antwort 3 (weiteres Vorgehen): die Formulierung "... wir werden die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat." ist verfälschend. Ein Beschluß eines demokratischen Gremiums wie die Gemeindevertretung wird wohl immer als Mehrheitsbeschluß formuliert in der deutschen Sprache, weil im Sinne der Mehrheit dann ja auch gehandelt wird. Da kann man nicht schreiben eines "Teils der Gemeindevertretung" um dann noch bei Unbedarften den Eindruck zu erwecken, dass sich nur ein paar Leute in der Gemeindevertretung sich dafür entschieden hatten.
Ausschreibung zur Ermittlung eines Projektierers
Diese Ausschreibung ist nach wie vor ausstehend, sie hätte unverzüglich nach den Beschlüssen vom Juni 2024 und der Sondersitzung vom Juli 2024 erfolgen müssen.