Ausschreibungsverfahren


Ausschreibung zur juristischen Begleitung der Ausschreibung "Projektierer"

 

In der 1. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 08.10.2025 verkündete der Bürgermeister, dass nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e.V. nun doch eine europaweite Ausschreibung für den Projektierer zu erfolgen habe und die Vorbereitung dazu werde viel Zeit in Anspruch nehmen.

In der 2. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 23.02.2026 hat Bürgermeister Zimmermann auf Nachfrage berichtet, dass die Dienstleistung "Europaweite Ausschreibung" ausgeschrieben wurde. Es seien 3 oder 4 Angebote eingegangen und sie seien entscheidungsreif bewertet worden. Eine Auswahl der Bewerber stehe zu nächsten Gemeindevorstandssitzung in dieser Woche an (lt. Gremienportal am Mi 25.02.2026 um 16:00 Uhr). Der Ausschuss ist im Protokoll mehrheitlich der Meinung, dass diese Dienstleistung mit Kosten und Verzögerung unnötig ist.

 

Im Roßdorfer Anzeiger vom 19. März 2026 heißt es nun in der Rubrik "Das Rathaus informiert" unter der Überschrift 3 Fragen - Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf:

 

Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Ausschreibung für weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf?
Norman Zimmermann: "Wir sind da inzwischen ein gutes Stück weiter. Die Gemeinde hatte eine Ausschreibung für die juristische Begleitung durchgeführt, daraufhin hatten wir drei Bewerbungen.

Den Zuschlag hat schließlich die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen. Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um. Im ersten Schritt prüft die Kanzlei jetzt,

welches Verfahren überhaupt das richtige ist und welcher rechtliche Rahmen gilt. Wir rechnen damit, dass wir im Laufe des Aprils eine erste Einschatzung bekommen."

 

Wie sehen Sie persönllch das Thema - also Pro und Contra weiterer Anlagen an dleser Stelle?
Norman Zimmermann: "Grundsätzlich ist für mich klar:. Wlr müssen emeuerbare Energien weiter ausbauen. Gleichzeltlg lohnt es sich, genau hinzuschauen, an welchen Standorten das wlrklich sinnvoll ist. Die Frage ist: Wo bringt eine Anlage den größtmöglichen Nutzen? Wenn man auf die beiden bestehenden Anlagen am Tannenkopf schaut, fällt auf, dass sie im Jahr nur etwa zwel

Drittel der ursprünglich prognostizierten Strommenge erzeugen. Auch die Volllaststunden liegen im Schnitt bei lediglich 24 Prozent. Dazu kommt, dass der Standort als Schwachwindgebiet gilt und die topografische Lage nicht ideal ist. Da stellt sich automatisch die Frage: Ist es unter diesen Bedingungen wirtschaftlich sinnvoll, weitere Anlagen zu bauen? Auch die finanziellen Aspekte gehören dazu. Die Pachteinnahmen liegen im Durchschnitt bei rund 75.000 Euro im Jahr - ebenfalls weniger, als man ursprünglich erwartet hatte. All das sind Punkle, die man im Gesamtbild

betrachten sollle. Mir gehl es dabei nicht darum, Windkraft infrage zu stellen, sondem darum, dass sich jeder selbst die Frage stellen sollle: Passt dieser Standort wirklich zu dem, was wir erreichen wollen? Hier halte ich es mil einem großen Teil von Experten, die sagen, dass Strom dort erzeugt werden soll, wo es Sinn macht."

 

Wie geht es jetzt weiter?

Norman Zimmermann: "Gemeinsam mil der beauftraglen Kanzlei werden wir jetzt die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat."

 

Unsere Wertung mit Faktenchecks zu den drei Antworten

 

Zur Antwort 1 (aktueller Stand): Die Gemeindevertretung hat mit großer Mehrheit dem Protokoll des Akteneinsichtsausschusses zugestimmt, in dem auch steht, dass die hier angesprochene Ausschreibung einer Dienstleistung zur juristische Begleitung völlig überflüssig ist. Sofern die Kanzlei FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt juristisch unabhängig arbeitet, kann sie nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine europaweite Ausschreibung unnötig ist, wie es u.a. für sämtliche Windräder in Hessen bisher auch unnötig war und wie es gleichermaßen die Landesenergieagentur Hessen beurteilt hat.

Und der Satz "Damit setzen wir den Beschluss der Gemeindevertretung um." ist falsch, den der lautet anders, nämlich eine Ausschreibung (für einen Projektierer) in der Hess. Ausschreibungsdatenbank (HAD) vorzunehmen.

 

Halten wir fest, das die vom Bürgermeister gewählte Vorgehensweise ohne Mandat viel Zeit gekostet hat (ca. 1,5 Jahre seit dem Beschluss der Gemeindevertreter) und obendrein Kosten verursacht. Allein für die Vorbereitung zur Klärung zu einer europaweiten Ausschreibung hat er nun schon 6 Monate gebraucht. Und eine Antwort lässt noch auf sich warten. 

 

Zur Antwort 2 (Zweifel am Nutzen der Windkraft in Roßdorf): Hier werden die persönlichen Meinungen des Bürgermeisters im Sinne von Windkraftgegnern verbreitet, die keinem Faktencheck standhalten. Ein Wirtschaftsunternehmen wie die GGEW AG als Betreiber hätte den Betrieb sicherlich bereits eingestellt, wenn er keinen Gewinn abwerfen würde.

  • FAKTENCHECK 1 zur Stromerzeugung: Die Fa. juwi hat als Planer der bestehenden Windräder ursprünglich die viel zu optimistische Angabe von 15 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr genannt. Tatsächlich waren es in den letzten 10 Jahren im Mittel etwa 10,76 GWh, also etwa 71,7 % der Prognose. Wir haben die Nennung von 15 GWh schon immer kritisiert, weil offensichtlich entweder die Reduzierung von 4 auf 3 auf 2 Windräder nicht beachtet wurde oder aber die Rücknahme der Nabenhöhe von 141 auf 120 m wegen der Intervention des Deutschen Wetterdienstes.
  • FAKTENCHECK 2 zu Volllaststunden: hierzu teilt man den mittleren Jahresertrag von 10760 Megawattstunden (MWh) durch die Nennleistung von 2 x 2,53 MW der beiden Windräder und erhält damit den Wert von 2126 Vollaststunden, eine Rechengröße, die Auskunft über die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen gibt. Der Windpark Tannenkopf liegt oberhalb des Grenzwertes von 2000 Volllaststunden im wirtschaftlichen Bereich - 2000 Volllastsunden ist ein Wert, der im Übrigen auch in der einschlägigen Fachliteratur als Wirschaftlichkeitsgrenze, oder typischer Orientierungswert für moderne Anlagen im Binnenland zu finden ist. Was die von Norman Zimmermann genannten 24 % sein soll, verwundert die Experten. Möglicherweise bezieht er sich bei der Berechnung auch auf die Anzahl der Stunden eines Jahres (8760 h), was man wohlwollend auch als Unkenntnis werten könnte.
  • FAKTENCHECK 3 zur topografischen Lage: Das Land Hessen hat eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s in Nabenhöhe vorgeschrieben. Windkraftgegner aus Roßdorf - die IG Roßdorf - hatten vor dem Bau behauptet, dass in der Lage dieser Wert nicht erreicht wird. Mit Hilfe eines Windmessmastes wurde seinerzeit gar ein Wert von 6,01 m/s ermittelt. Er bestätigt sich über die Volllaststunden.
  • FAKTENCHECK 4 Pachteinnahmen: Die jährlichen Pachteinnahmen haben einen Grundflächenanteil und einen ertragsabhängigen Anteil, so wie zwischen Kommune und GGEW AG vereinbart. Eine Erwartungsanteil von mehr als die durchschnittlichen gezahlten 75.000 € jährlich ist uns nicht bekannt und hätte genannt werden müssen. Wenn man zwei weitere Windräder eine Nabenhöhe von 170 m (dadurch höherere Windgeschwindigkeit, die in der 3. Potenz in den Ertrag einfließt) sowie eine Nennleistung von 2 x 7 MW unterstellt, kann man sich durchaus jährliche Einnahmen für die Kommune von zusätzlich 200.000 EUR jährlich vorstellen.
  • FAKTENCHECK 5 Sinnhaftigkeit des Standorts: Experten sagen, Strom soll dort erzeugt werden, wo er gebraucht wird. Das erspart Leitungsverluste und macht zudem Roßdorf von fossilen Kraftwerken unabhägiger. Und für die Bürger ist die geplante Lage ähnlich wie bei den beiden vorhandenen Windräder eher ideal durch einen Abstand von 1300 m (gefordert sind in Hessen 1000 m, in anderen Bundesländern nur 800 m) zur Wohnbebauung sowie ohne Schattenschlag in bebauten Gebieten, da nördlich vom Ort gelegen.

 

Zur Antwort 3 (weiteres Vorgehen): die Formulierung "... wir werden die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorbereiten, so wie es ein Teil der Gemeindevertretung beschlossen hat." ist verfälschend. Ein Beschluß eines demokratischen Gremiums wie die Gemeindevertretung wird wohl  immer als Mehrheitsbeschluß formuliert in der deutschen Sprache, weil im Sinne der Mehrheit dann ja auch gehandelt wird. Da kann man nicht schreiben eines  "Teils der Gemeindevertretung" um dann noch bei Unbedarften den Eindruck zu erwecken, dass sich nur ein paar Leute in der Gemeindevertretung sich dafür entschieden hatten.

Nochmal Bürgermeister Norman Zimmermann zur Windkraft im RAZ

 

Im Roßdorfer Anzeiger vom 4. Juni 2026 heißt es nun in der Rubrik "Das Rathaus informiert" unter der Überschrift 3 Fragen - aktueller Stand Windkraftanlagen:

 

Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Ausschreibung für weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf?
Norman Zimmermann: "Zunächst ist mir an dieser Stelle wichtig, einige Punkte richtigzustellen, da Äußerungen und Publikationen von einigen Personen schlicht einen falschen Eindruck vermitteln.

 

Die Gemeinde verzögert keineswegs die Ausschreibung, sondern arbeitet konsequent die offenen Punkte ab. Dazu gehört auch eine vorgelagerte Ausschreibung für die juristische Begleitung in diesem Verfahren. Eine juristische Begleitung ist deshalb zwingend erforderlich, da mehrere Experten unabhängig voneinander bestätigt haben, dass es sich hier um eine Konzessionsvergabe handelt. Die Ausschreibung hierzu sowie die Vergabe sind mittlerweile abgeschlossen und wir freuen uns, eine renomierte Kanzlei aus Frankfurt an unserer Seite zu haben. Dies ist ein komplexer Prozess, der Sorgfalt erfordert - kein Aufschieben."

 

Stimmt es, dass der Gemeinde durch fehlende Ausschreibungen hohe Einnahmen entgehen?
Norman Zimmermann: "Auch hier möchte ich klarstellen, dass die in der Öffentlichkeit kursierenden Zahlen nicht auf belastbaren Grundlagen beruhen. Um die Zahlen richtig einzuordnen, teile ich gerne nochmals konkrete Zahlen der beiden bestehenden Anlagen mit, deren Standort keineswegs als optimal zu bezeichnen ist - auch wir werden sowohl die Topografie als auch die Rahmenbedingungen nicht ändern können - dennoch besser als der von der Gemeindevertretung beschlossene Standort für weitere Anlagen. Die bestehenden Anlagen auf dem Tannenkopf erzielen mit ca. 10.000 MWh knapp 2/3 der prognostizierten Strommenge, die Vollaststunden liegen bei lediglich 24 Prozent und die jährlichen Pachteinnahmen beider Windkraftanlagen liegen im Schnitt bei 75.000 Euro jährlich. Falsche Behauptungen über angebliche Millionenverluste zeichnen ein völlig falsches Bild und führen zu ungerechtfertigten Anschuldigungen gegenüber der Verwaltung - das wird der Realität nicht gerecht."

 

Wie geht es jetzt weiter?

Norman Zimmermann: "Wir setzen selbstverständlich die Beschlüsse der Gemeindevertretung um und bereiten gemeinsam mit der beauftragten Kanzlei die Ausschreibung für zwei weitere Anlagen vor. Ich bin grundsätzlich ein Freund erneuerbarer Energien. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, Entscheidungen auf Basis von Fakten, Expertise und realistischen Einschätzungen zu treffen. Genau das tun wir. Die im RAZ veröffentlichten Aussagen zeichnen ein anderes Bild, dass so nicht zutrifft. Mit diesen Worten möchten wir die Sachlage transparent und nachvollziehbar darstellen."

 

Zum 1. Statement von Bürgermeister Zimmermann mit der Vermittlung eines falschen Eindrucks:

 

Darunter fällt auf alle Fälle der interessante Artikel "Neues zur Europaweiten Ausschreibung in Sachen Windkraft in Roßdorf" vom 26. Mai 2026 des Ortsverbandes Roßdorf/Gundernhausen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. 

 

Hierzu hat REG.eV mit Artikel 549 eine Kommentierung an die MItglieder und NEWSLETTER-Empfänger versandt, die wie hier nochmals zur Vollständigkeit dieser Dokumentation wiedergeben:

 

KOMMENTIERUNG DER AUSFÜHRUNGEN VON BÜRGERMEISTER ZIMMERMANN IM RAZ 4. JUNI 26 ZU DEN GEPLANTEN WINDKRAFTANLAGEN


1 Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Ausschreibung für weitere Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf?
Wenn Herr Zimmermann nach fast zwei Jahren des Beschlusses der Gemeindevertretung noch „offene Punkte“ abarbeitet und die Ausschreibung ja noch nicht einmal begonnen wurde und er gleichzeitig behauptet, dass er die Ausschreibung „keinesfalls verzögert“, dann mag der geschätzte Leser sich selber ein Urteil bilden, wie das zusammenpassen soll. Man kann es auch anders
formulieren: Würde er nicht verzögern, dürfte man ihm durchwegs attestieren, unfähig zu sein. Wir erinnern daran, dass er laut Vorgabe der Gemeindevertretung das Projekt nur zum existierenden Amt für Ausschreibungen im Kreis geben muss – mehr nicht! Die würden sich dann übrigens auch um anwaltliche Begleitung kümmern – wenn das notwendig wäre. Und deswegen sind seine Aussagen auch keine Richtigstellung anderer Aussagen, sondern bestätigen diese Aussagen nur.

 

2 Stimmt es, dass der Gemeinde durch fehlende Ausschreibungen hohe Einnahmen entgehen?
24 % Vollaststunden ist ein recht guter Wert für Windkraftanlagen im Binnenland in vergleichbaren Lagen wie Roßdorf, das wird Ihnen jeder Windkraftentwickler bestätigen. Der Vorstandsvorsitzende der GGEW, die die beiden Anlagen betreiben, hat auf direkte Nachfrage des  Vorstandsvorsitzenden des REG e.V. bei der 10-Jahresfeier bestätigt, dass das Projekt kommerziell „gut läuft“. Warum erzählt Herr Zimmermann, dass die Anlagen „nur 2/3 der prognostizierten Menge“ erzeugen? Die Aussage soll dem Leser suggerieren, dass zu wenig
produziert wird. Bloß – das ist doch für die Pachteinnahmen der Gemeinde Roßdorf völlig unerheblich! Und es geht für Roßdorf eben vor allem erst mal um Einnahmen und die Erzeugung regenerativer Energie. Weiterhin ist völlig unerheblich, dass die bestehenden Windräder für 75.000 Euro jährlich an Einnahmen sorgen. Die Aussage soll suggerieren, das zwei weitere  Windkraftanlagen weitere 75.000 Euro nur generieren. Hier sollte der Leser verstehen: die beiden zusätzlichen Windkraftanlagen werden ca. 3x so viel Strom generieren und damit 3x soviele Einnahmen, nämlich die ca. 200.000 Euro/Jahr, von denen seit 2 Jahren die Rede ist. Und da
seit zwei Jahren verzögert wird (oder wegen Unfähigkeit kein Fortschritt erzielt wird), sind keine Millionen verloren, aber 400.000 Euro sind weg. Und das ist ein hoher Anteil an dem Defizit der Gemeinde Roßdorf, welches zur Zeit im niedrigen einstelligen Millionenbereich/Jahr liegt.
Und da helfen auch „transparente und nachvollziehbare“ Informationen des Bürgermeisters nicht, diese sind nur ein – vergeblicher – Versuch, der Gemeinde etwas vorzuspiegeln, was in Wirklichkeit ganz anders – nämlich so wie vorstehend dargestellt und auch bereits mehrfach in
früheren Ausgaben des RAZ dargestellt – ist.


Der Vorstand des REG e.V.

 

Ausschreibung zur Ermittlung eines Projektierers

 

Diese Ausschreibung ist nach wie vor ausstehend, sie hätte unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, nach den Beschlüssen vom Juni 2024 und der Sondersitzung vom Juli 2024 erfolgen müssen.