Mehr Windkraft in Roßdorf


Seit dem Nov. 2019 besteht unser Themenvorschlag Nr. 3 für ein weiteres Windrad auf dem Tannenkopf in Roßdorf für die Energiewerkstatt der Gemeinde Roßdorf, der mangels öffentlicher Tagung der Werkstatt nie behandelt wurde (siehe Historie).

 

Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.05.2022

 

Hierzu hatte die CDU-Fraktion einen Antrag mit diesem Wortlaut vorgelegt: "Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Potenziale zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Roßdorf zu prüfen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen." Dem Antrag wurde mit 30 von 30 Anwesenden zugestimmt. Eine Aktivität seitens Gemeindevorstand ist jedoch nicht erfolgt.

 

Erst mit dem Vortrag "Mehr Windkraft in Roßdorf" (Link wird ergänzt) am 27.10.2022 kam wieder Bewegung in die Sache. Mit dem Vortragenden hatten wir die Möglichkeiten erörtert und kamen auf die Lösung, zwei weitere Windräder außerhalb des Windvorranggebietes in Richtung Westen nach Darmstadt hin zu platzieren. Dazu wurde ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan vorgeschlagen. Auch haben wir die Art der Bürgerbeteiligung als zweiten Schwerpunkt des Vortrags erläutern lassen.

 

Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2023

 

Zum Vortrag hatten wir alle Fraktionen der Roßdorfer Gemeindevertretung eingeladen. Auch dies hat sicherlich dazu beigetragen, dass es zu einer Beschlussvorlage der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD zum Abweichungsverfahren Teilplan Erneuerbare Energien kam, dem letztlich mit deutlicher Mehrheit zustimmt wurde.

 

Anfrage zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2023

 

Zur Gemeindevertretersitzung am 07.07.2023 hatte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen gestellt:

  1. Wie wurde der Beschluss der Gemeindevertretung, umgesetzt, “unverzüglich“ den Antrag beim RP Darmstadt einzureichen und dazu ein Interessensbekundungsverfahren zur Planung weiterer Windkraftanlagen einzuleiten?
  2. Gibt es schon Interessenten, die dieses Verfahren unterstützen und möglicherweise kostenfrei für die Gemeinde auf eigenes Risiko vorabringen würden?
  3. Gab es schon Gespräche mit Interessenten am Interessensbekundungsverfahren?
  4. Welche Aktivitäten der Gemeinde sind für wann geplant?

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD in Roßdorf/
Gundernhausen vom 14.12.2023 für die Gemeindevertretersitzung am 15.12.2023

 

Ausgehend davon, dass der Beschluss vom 24.03.2023 bisher vom Gemeindevorstand nicht umgesetzt wurde, kam es zu einem weiteren Antrag von 3 Fraktionen, dem mit einer redaktionellen Änderung aus dem Ausschuss mehrheitlich zugestimmt wurde.

 

Beschlusstext:
Wegen der ab Januar 2024 geltenden neuen Rechtslage zum Windkraftausbau stellen wir folgenden Antrag:

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unmittelbar nach dem 14.1.2024 bzw. nach Vorliegeneines genehmigten Haushalts unverzüglich die Bauleitplanung / Flächennutzungsplanung unddas damit verbundene Planungsrecht nach der dann geltenden Rechtslage für die Planung undden Bau von zwei Windanlagen im Gemeindewald zu schaffen.
  2. Das Gebiet soll die gemeindeeigenen Flächen nordöstlich des Tannenkopfs zwischen derHauptschneise und den Gemarkungsgrenzen nach Groß-Zimmern und Darmstadt umfassen.
  3. Die Vergabe soll, soweit vergaberechtlich zulässig, vorrangig an Gesellschaften erfolgen, die eine Bürgerbeteiligung zulassen, z. B. Genossenschaften.
  4. Um die Verwaltung zu entlasten, wird der Gemeindevorstand beauftragt, unverzüglich einInteressenbekundungsverfahren einzuleiten, um externe Interessenten zu finden, die sichunter diesen Voraussetzungen zur Unterstützung der Gemeinde bereitfinden und helfen allebenötigten Daten zusammen zu tragen. Sie sollen möglichst auch alle oder einen Teil derKosten für diese Hilfestellung übernehmen.
  5. Für die Verfahrenskosten werden die vorsorglich im Haushalt 2024 stehenden/beantragtenMittel von 50.000€ verwendet.
  6. Die Planung wird der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
  7. Dieser Antrag ersetzt den gemeinsamen Antrag der Grünen, der SPD und der CDU„Abweichungsverfahren Teilplan Erneuerbare Energie“ vom 23.04.2023. Mit dem Beschluss zum vorliegenden Antrag ist der Gemeindevorstand von der Durchführung des Antrags vom 23.04.2023 entbunden.

Begründung:

Durch Änderungen im Bundesrecht ist ab dem 14.1.2024 die Gemeinde berechtigt, die
Bauleitplanung auch für Windräder in die eigene Hand zu nehmen. Mit 25 Ja Stimmen bei 5 Nein-Stimmen wurde dann um 21:34 der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und CDU zum Thema Windkraftausbau beschlossen. Hierzu schreibt das Darmstädter Echo am 18.12.2023 dies.

 

Wir haben als REG.eV danach vorgesehen, zur weiteren Aufklärung der Roßdorfer Bürger einen Vortrag zu den Investitionsmöglichkeiten kurzfristig durchzuführen. Mit über 100 Teilnehmern hat die Veranstaltung am 18.01.2024 stattgefunden und es haben sowohl REG.eV lokal im RAZ als auch überregional das Darmstädter Echo darüber berichtet. Als nächsten Schritt wird REG.eV über eine Umfrage die Inverstitionsbereitschaft der Bürger für einen Bürgerwindpark (welcher Art auch immer) abfragen. Sie wird Einfluß nehmen auf die Art der Beteiligungsform.

 

Großer Erfolg der Umfrage zu heimischem Windstrom

Großer Erfolg mit der Umfrage zu Inverstitionsbereitschaft der Bürger, wir haben die Zahl von fast 380 Teilnehmern zu verzeichnen und wir haben im Maximum über 4,6 (!) Mio. € erreicht und im Minimum 1,8 Mio € geknackt!

 

Bremst ein Ruhewald die Windkraftpläne in Roßdorf aus?

Das Darmstädter Echo berichtete am 08.06.2024 unter dem Titel "Bremst ein Ruhewald die Windkraftpläne in Roßdorf aus?" über den "Taschenspielertrick" von Bürgermeister Zimmermann, im Haushaltsentwurf eine Position von 54.000 € ohne gültigen Auftrag der Gemein-devertreter aufzunehmen. Auch wir wurden dazu vom Redakteur um unsere Meinung gefragt, die in Abstimmung mit dem Vorstand schriftlich erteilt wurde. Unter obigem Link kann man es nachlesen.

 

Kriterienkatalog der Gemeindevertretung

 

Zur Gemeindevertretersitzung am Fr 21.06.2024 legte ein politisches Bündnis einen Kritierienkatalog für die Errichtung zweier Windräder im Gemeindewald vor. Mehr im Darmstädter Echo vom 19.06.2024, er wurde mit großer Mehrheit beschlossen und sieht folgendes vor:

 

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Ausschreibung in der Hessischen Ausschrei-bungsdatenbank (HAD) unverzüglich, aber spätestens drei Monate nach Genehmigung des Haushalts für 2024 durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt und legt den folgenden Kriterienkatalog fest, der als unverzichtbarer Bestandteil der Ausschreibung und Bedingung für Projektierer / Betreiber diesen mitgeteilt wird
3. Der Gemeindevertretung werden das Verhandlungsergebnis und der Vertragsentwurf zur Entscheidung vorgelegt. Die Gemeindevertretung entscheidet darüber, welcher Projektierer / Betreiber aus Sicht der Gemeindegremien am besten diese Kriterien erfüllt. Der Gemein-devorstand handelt dementsprechend den Pacht- und Nutzungsvertrag aus und legt ihn der Gemeindevertretung zur Entscheidung vor. Vorher finden Beratungen im Ausschuss Um-welt, Klima, Bauen und Verkehr der Gemeindevertretung (UKBV) statt, zu denen die inter-essierten Projektierer / Betreiber eingeladen werden. Die Einhaltung des nach der Ent-scheidung durch die Gemeindevertretung vom Gemeindevorstand geschlossenen Vertrags überprüft der Gemeindevorstand regelmäßig und berichtet darüber.
4. Für die Verfahrenskosten werden die bereits am 15.12.23 beschlossenen und für den Haushaltplans 2024 beantragten Mittel von 50.000€ verwendet. Dieser Betrag wird erneut formell als Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2024 / 2025 eingestellt.

 

Der interfraktionelle Antrag zum Beschluß mit dem Kriterienkatalog ist hier als PDF abzurufen.

 

Der Antrag wurde mit 22 JA- und 3 NEIN-Stimmen von WiR und die Mittel in Höhe von 54.000 € für den Ruheforst wurden gemäß Meldung der SPD mit Mehrheit in das Haushaltsjahr 2026 verschoben.

 

Vertreter der Fraktion WiR werden aus dem Verein WiR e.V. ausgeschlossen

Am 26.06.2024 berichtet das Darmstädter Echo zu mehr Windkraft in Roßdorf: "Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau. Vertreter der windkraft-kritischen WiR werden aus ihrem Verein ausgeschlossen. Was dessen Vorstand zu einem Bürgerbegehren sagt."

 

Widerspruch des Bürgermeisters Zimmermann zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2024

Das Darmstädter Echo berichtete am 13.07.2024 über den Widerspruch und schrieb u.a.: "Bürgermeister Norman Zimmermann (parteilos), der aus der WiR stammt, hat jedoch jetzt Widerspruch gegen den Beschluss beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung eingelegt. SPD, Grüne und CDU sind empört.

Zimmermann nennt keine näheren Gründe und beruft sich lediglich auf Paragraf 63 der Hessische Gemeindeordnung (HGO). Darin heißt es: „Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet.“ Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Über die Angelegenheit muss nun in einer kommenden Sitzung der Gemeindevertretung nochmals beschlossen werden. Die nächste findet – falls nicht mindestens ein Viertel der Fraktionsmitglieder eine Sondersitzung beantragt – erst am 20. September statt. Bis dahin sind drei Monate lang die Planungen für das Projekt aufgeschoben. Steht die Gemeindevertretung weiter zu ihrem Beschluss, bleibt dem Bürgermeister noch der Gang vor das Verwaltungsgericht, was den Vorgang um Jahre verzögern könnte.

Zimmermanns Sprecher Jörg Rupp bestätigt auf Anfrage, dass der Bürgermeister „fristgerecht Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt hat. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir dazu derzeit noch keine weiteren Auskünfte geben können.“ Es müsse dem Bürgermeister zuerst noch Gelegenheit gegeben werden, „mit den Fraktionen in der Gemeindevertretung zu sprechen, bevor er eine öffentliche Stellungnahme abgibt“.

 

Sondersitzung der Gemeindevertretung Roßdorf am 19.07.2024 zum Widerspruch des Bürgermeisters Zimmermann gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2024

Bereits zwei Wochen nach dem Widerspruch von Bürgermeister Zimmermann wurde zu einer Sondersitzung des Ortsparlaments ordnungsgemäß eingeladen. Nachdem nach der Begrüßung keine Änderung der Tagesordnung gewünscht und das Protokoll der letzten Sitzung zur Genehmigung noch nicht erstellt war, konnte Maria Bichler (SPD) sogleich zum neuerlichen und zunächst identischen Antrag des 21.06. sprechen. Von allen 34 (!) Besuchern erhielt sie großen und lauten Beifall.

Danach hat Bürgermeister Zimmermann seinen Widerspruch erläutert und nannte dabei drei Mängel im Beschluss, worauf er handeln musste und fristgerecht widersprochen hat. Letztlich konnte er auf Nachfrage nur zwei Mängel benennen, die dann bei einer Sitzungsunterbrechung k.H. umformuliert und zur Abstimmung eingebracht wurden. Dem Wunsch des Bürgermeisters, zunächst den Antrag im Ausschuss für Umwelt, Klima, Bau- und Verkehrswesen (UKBV) mit Experten zu beraten, wurde nicht entsprochen. Der Antrag wurde bei den Kriterien 6 (Ertragsbeteiligung) und 7 (EEG-Vergütung gem. §6 EEG) durch Verknüpfung mit "und/oder" sowie bei 8 Pacht durch Ersetzen dieses Wortes durch "Vertragsinstrumente" mit Zustimmung des Bürgermeisters geändert. Mit vier Wortmeldungen gab es noch diese Anmerkungen:

  • Jörg Wellmann (WiR): "der geänderte Antrag liegt mir nicht schriftlich vor, deshalb kann ich nicht zustimmen"
  • Harald Hanstein (CDU) bat nochmals um besseren Umgang miteinander
  • Frieder Kaufmann (Grüne) zitiert den Bürgermeister mit den Worten "das Wohl der Gemeinde wurde nicht verletzt" als besonders bemerkenswert
  • Norman Zimmermann (parteilos) versteht nicht, "warum ich von vielen als Windkraftgegner dargestellt werde, ich habe null Probleme mit Windkraft und regenerativen Energien."

Die Abstimmung ergab bei 22 Anwesenden Gemeindevertretern das Ergebnis:

  • JA: 6x GRÜNE, 8x SPD, 3x CDU, 1x WiR, zusammen 18x
  • NEIN: 3x WiR
  • ENTH.: 1x CDU

Die Sitzung wurde nach ca. 45 min geschlossen. Wiedergabe ohne Gewähr.

 

Wie geht es weiter?

Erst wenn der Beschluss vom 19.07.2024 gültig ist, muss der Bürgermeister die im Beschluss unter 1. genannte Ausschreibung auf Basis des Kriterienkatalogs und auf die Änderung des Roßdorfer Flächennutzungsplans umsetzen. Der Kriterienkatalog ist übrigens unter Mitwirkung unseres ehemaligen Vereinvorsitzenden (bis 20.07.2023) entstanden, er hat den Sachverständigen vermittelt und an der Schlussredaktion des Kriterienkatalogs mitgearbeitet.