Kriterienkatalog der Gemeindevertretung
Zur Gemeindevertretersitzung am Fr 21.06.2024 legte ein politisches Bündnis einen Kritierienkatalog für die Errichtung zweier Windräder im Gemeindewald vor. Mehr im Darmstädter Echo vom 19.06.2024, er wurde mit großer Mehrheit beschlossen und sieht folgendes vor:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Ausschreibung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) unverzüglich, aber spätestens drei Monate nach Genehmigung des Haushalts für 2024
durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt und legt den folgenden Kriterienkatalog fest, der als unverzichtbarer Bestandteil der Ausschreibung und Bedingung für Projektierer / Betreiber diesen
mitgeteilt wird
3. Der Gemeindevertretung werden das Verhandlungsergebnis und der Vertragsentwurf zur Entscheidung vorgelegt. Die Gemeindevertretung entscheidet darüber, welcher Projektierer / Betreiber aus
Sicht der Gemeindegremien am besten diese Kriterien erfüllt. Der Gemeindevorstand handelt dementsprechend den Pacht- und Nutzungsvertrag aus und legt ihn der Gemeindevertretung zur Entscheidung
vor. Vorher finden Beratungen im Ausschuss Um-welt, Klima, Bauen und Verkehr der Gemeindevertretung (UKBV) statt, zu denen die inter-essierten Projektierer / Betreiber eingeladen werden. Die
Einhaltung des nach der Entscheidung durch die Gemeindevertretung vom Gemeindevorstand geschlossenen Vertrags überprüft der Gemeindevorstand regelmäßig und berichtet darüber.
4. Für die Verfahrenskosten werden die bereits am 15.12.23 beschlossenen und für den Haushaltplans 2024 beantragten Mittel von 50.000€ verwendet. Dieser Betrag wird erneut formell als
Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2024 / 2025 eingestellt.
Der interfraktionelle Antrag zum Beschluß mit dem Kriterienkatalog ist hier als PDF abzurufen.
Der Antrag wurde mit 22 JA- und 3 NEIN-Stimmen von WiR und die Mittel in Höhe von 54.000 € für den Ruheforst wurden gemäß Meldung der SPD mit Mehrheit in das Haushaltsjahr 2026 verschoben.
Vertreter der Fraktion WiR werden aus dem Verein WiR e.V. ausgeschlossen
Am 26.06.2024 berichtet das Darmstädter Echo zu mehr Windkraft in Roßdorf: "Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau. Vertreter der windkraft-kritischen WiR werden aus ihrem Verein ausgeschlossen. Was dessen Vorstand zu einem Bürgerbegehren sagt."
Am 14.08.2024 erschien ein weiterer Bericht zu diesem Thema im Darmstädter Echo mit dem Titel "Ein Riss geht durch die Roßdörfer WiR-Fraktion" und der Einleitung "In Roßdorf will eine große politische Mehrheit den Gemeindevorstand und die Verwaltung beauftragen, Standorte für zwei zusätzliche Windkraftanlagen (WKA) auszuweisen. „Wir in Roßdorf“ (WiR) ist eine unabhängige politische Gruppierung und war einst Sammelbecken für die Gegner der bereits aufgestellten Anlagen auf dem Tannenkopf. In der neuerlichen Diskussion haben sich ihre Gemeindevertreter jedoch unterschiedlich positioniert. Drei haben sich der Mehrheit angeschlossen. Sie sind inzwischen aus der dem als Verein organisierten WiR ausgeschlossen worden. Ist auf dieser Grundlage eine weitere Zusammenarbeit in der Fraktion überhaupt noch möglich? Es bleibt alles wie es ist und sie machen gemeinsam weiter, versichern auf Nachfrage die beiden Fraktionsvorsitzenden Dolores Koop und Jörg Wellmann."
Widerspruch des Bürgermeisters Zimmermann zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2024
Das Darmstädter Echo berichtete am 13.07.2024 über den Widerspruch und schrieb u.a.: "Bürgermeister Norman Zimmermann (parteilos), der aus der WiR stammt, hat jedoch jetzt Widerspruch gegen den Beschluss beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung eingelegt. SPD, Grüne und CDU sind empört.
Zimmermann nennt keine näheren Gründe und beruft sich lediglich auf Paragraf 63 der Hessische Gemeindeordnung (HGO). Darin heißt es: „Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet.“ Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Über die Angelegenheit muss nun in einer kommenden Sitzung der Gemeindevertretung nochmals beschlossen werden. Die nächste findet – falls nicht mindestens ein Viertel der Fraktionsmitglieder eine Sondersitzung beantragt – erst am 20. September statt. Bis dahin sind drei Monate lang die Planungen für das Projekt aufgeschoben. Steht die Gemeindevertretung weiter zu ihrem Beschluss, bleibt dem Bürgermeister noch der Gang vor das Verwaltungsgericht, was den Vorgang um Jahre verzögern könnte.
Zimmermanns Sprecher Jörg Rupp bestätigt auf Anfrage, dass der Bürgermeister „fristgerecht Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt hat. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir dazu derzeit noch keine weiteren Auskünfte geben können.“ Es müsse dem Bürgermeister zuerst noch Gelegenheit gegeben werden, „mit den Fraktionen in der Gemeindevertretung zu sprechen, bevor er eine öffentliche Stellungnahme abgibt“.
Sondersitzung der Gemeindevertretung Roßdorf am 19.07.2024 zum Widerspruch des Bürgermeisters Zimmermann gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2024
Bereits zwei Wochen nach dem Widerspruch von Bürgermeister Zimmermann wurde zu einer Sondersitzung des Ortsparlaments ordnungsgemäß eingeladen. Nachdem nach der Begrüßung keine Änderung der Tagesordnung gewünscht und das Protokoll der letzten Sitzung zur Genehmigung noch nicht erstellt war, konnte Maria Bichler (SPD) sogleich zum neuerlichen und zunächst identischen Antrag des 21.06. sprechen. Von allen 34 (!) Besuchern erhielt sie großen und lauten Beifall.
Danach hat Bürgermeister Zimmermann seinen Widerspruch erläutert und nannte dabei drei Mängel im Beschluss, worauf er handeln musste und fristgerecht widersprochen hat. Letztlich konnte er auf
Nachfrage nur zwei Mängel benennen, die dann bei einer Sitzungsunterbrechung k.H. umformuliert und zur Abstimmung eingebracht wurden. Dem Wunsch des Bürgermeisters, zunächst den Antrag im
Ausschuss für Umwelt, Klima, Bau- und Verkehrswesen (UKBV) mit Experten zu beraten, wurde nicht entsprochen. Der Antrag wurde bei den Kriterien 6 (Ertragsbeteiligung) und 7 (EEG-Vergütung
gem. §6 EEG) durch Verknüpfung mit "und/oder" sowie bei 8 Pacht durch Ersetzen dieses Wortes durch "Vertragsinstrumente" mit Zustimmung des Bürgermeisters geändert. Mit vier Wortmeldungen gab es
noch diese Anmerkungen:
Die Abstimmung ergab bei 22 Anwesenden Gemeindevertretern das Ergebnis:
Die Sitzung wurde nach ca. 45 min geschlossen. Wiedergabe ohne Gewähr. Eine Beanstandung durch den Bürgermeister erfolgte nicht.
Fakten zur Ausschreibung: Die Ausschreibung ist an die Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Aufsichtsbehörde gekoppelt. Bürgermeister Zimmermann hat den Fraktionsvorsitzenden am 30.08.2024 mitgeteilt, dass der Haushalt genehmigt sei. damit hätte spätestens am 30.11.2024 die Ausschreibung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) erfolgt sein müssen. Es liegt eine Fristüberschreitung vor, die bisher nicht begründet wurde. Selbst bis Ostern 2025 (21.04.2025) ist keine Ausschreibung erfolgt.
Das Darmstädter Echo hat die Untätigkeit von Bürgermeister Zimmermann mit einem Artikel am 08.01.2025 thematisiert. Dazu hat unser Mitglied Claus Nintzel diesen Leserbrief verfasst, der am 17.01.2025 veröffentlicht wurde:
Eine weitere, jetzt 3. Nachfrage zum Stand in Sachen Windenergie erfolgte am 16.05.2025: bisher ist keine Ausschreibung erfolgt. Stattdessen hat Bürgermeister Zimmermann Kontakte zu Institutionen aufgenommen, die erst nach einer Ausschreibung relevant sind und vom dann bekannten Projektierer geklärt werden.