Beschluss zur Organklage zur Gemeindevertretersitzung am 27.06.2025
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.07.2024 ist mindestens seit 30.11.2024 gültig, der Bürgermeister muss die im Beschluss unter 1. genannte Ausschreibung auf Basis des Kriterienkatalogs und auch die Änderung des Roßdorfer Flächennutzungsplans umsetzen. Beides war bis zur Junisitzung der Gemeindevertreter nicht erfolgt (über 1 Jahr nach Beschluss in der Sondersitzung.
Seit April 2025 prüft REG.eV, welche Möglichkeiten den Bau der beiden weiteren großen Windräder beschleunigen und ermöglichen könnten. Der Verein REG e.V. hat einen Rechtsbeistand beauftragt, der dem Verein und Vertretern der Fraktionen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten erläuterte. Als aussichtsreichster Weg wurde ein Kommunalverfassungsstreit empfohlen. Das ist eine sogenannte Organklage, mit der die Gemeindevertretung als Organ der Gemeinde gegen das weitere Organ, den Gemeindevorstand, klagt, weil die Gemeindevertretung mit der Nicht-Umsetzung des Windradbeschlusses durch den Gemeindevorstand in ihren organschaftlichen Rechten verletzt wird. Die Klage ist gegen den Gemeindevorstand als Gesamtheit zu richten und beim Verwaltungsgericht Darmstadt zu erheben. Daraus resultiert nun der im Artikel 512 genannte interfraktionelle Antrag für die Gemeindevertretersitzung am 27.06.2025. Da die Gemeindevertretung grundsätzlich nicht im Rechtsverkehr außerhalb der Gemeinde auftreten kann, muss die Gemeindevertretung ihren Vorsitzenden mit der Klageerhebung durch eine Anwaltskanzlei beauftragen und bevollmächtigen. Das war Gegenstand der Beschlussfassung in der Sitzung am 27.06.2025. Der Antrag hierzu ist von B'90/ DIE GRÜNEN, SPD und IGEL gestellt worden, die mit 23 von 31 Stimmen eine deutliche Mehrheit im Gemeindeparlament haben. Die CDU-Fraktion hat sich mit ihren 5 Stimmen an diesem Antrag nicht beteiligt, sondern einen eigenen Antrag auf Akteneinsicht für 2 Vertreter jeder Fraktion eingereicht (Anm.: der Link auf das richtige Dokument hat von der Gemeindeverwaltung einen falschen Namen erhalten). Gegenstimmen werden von den 2+1 Vertretern der WiR erwartet, Herr Norman Zimmermann (parteilos) ist Mitglied des Vereins WiR e.V., der hier wie eine Partei fungiert und vor ca. einem Jahr die Mitglieder der IGEL-Fraktion aus dem Verein ausgeschlossen hat. Im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung am 27.06.05 veröffentlichte das Darmstädter Echo diesen Artikel.
Frau Dalpke (B'90/GRÜNE) begründete ihren sachlich vorgetragenen Antrag ausgezeichnet und stellte deutlich heraus, dass die Klage sofort zurückgenommen wird, wenn die Ausschreibung gestartet wird. Ferner stellte sie heraus, dass die Verwaltung überhaupt mit dem Vorgang nicht belastet werden muß, weil ja externe Unterstützung im Windkraftbeschluß enthalten ist.
Herr Zimmermann brachte alle seine alten Argumente vor, die keine sind: Die Verwaltung wäre überlastet und bei einem Prozeß müsste sie noch genauer prüfen ... und Anwälte würden die Gemeinde eben viel Geld kosten.
Frau Bichler (SPD) wies noch einmal in einem Zwischenbeitrag darauf hin, dass die Verwaltung überhaupt nicht mit dem Prozess belastet werden muß.
Herr Wellmann (WiR) versucht noch, allen das Leben etwas schwerer durch Antrag auf Einzelabstimmung zu machen - erfolglos.
Das Gemeindeparlament hat mit mit 22xJa, 3xNein (WiR) und 3x Enthaltung (CDU) zugestimmt.
Es ist es folgerichtig, die vielen ignorierten Beschlüsse nach über 3 Jahren gerichtlich durchzusetzen. Zur Beauftragung einer Kanzlei wurde der eingebrachte Beschluss benötigt. Er ist seit dem 13.06.2025 im Gremienportal der Gemeinde Roßdorf nachlesbar.
Die Klage selbst wurde am 04.08.2025 beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht und ist inzwischen dem Gemeindevorstand zugestellt.
Organklage in den Medien
Zur Gemeindevertretersitzung folgte ein weiterer Artikel im DE am 01.07.2025 und ein Artikel im RAZ am 03.07.2025 von REG.eV sowie weitere von den Fraktionen der Parteien und Wähler-Initiativen. Überregional hat die Frankfurter Rundschau am 12.07.25 darüber geschrieben. Mittlerweile ist die Klage vom 04.08.2025 beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht und dem Vorstand der Gemeinde zugestellt, dazu mehr im Darmstädter Echo vom 4.9.25 und nun auch mit Wulf Kraneis bei Radio Darmstadt, Heiko Hoffmann berichtet zur Gemeindevertretersitzung am 19.09.2025 (Darmstädter Echo vom 26.09.2025).