Stilllegung oder Rückbau Gasanschluss


Verbraucher, die auf Wärmepumpe oder auch auf Fernwärme umsteigen, zahlen für das Stilllegen ihres Gasanschlusses in Deutschland durchschnittlich 930 Euro, für den Rückbau 1.750 Euro. Allerdings gibt es bei manchen Gasnetzbetreibern zum Teil horrende Abweichungen von diesen Durchschnittswerten. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu den erlaubten Kosten bei Trennung oder Rückbau fehlt. Dennoch gibt es Wege, gegen überhöhte Kosten vorzugehen.

 

 

Grundsätzlich gibt es drei Optionen, wenn Sie wegen einer Wärmepumpe kein Erdgas mehr benötigen.

  1. Inaktiver Gasanschluss 
    Allein der Verzicht auf Gas führt noch nicht dazu, dass keine weiteren Kosten anfallen. Denn bei einem im Fachjargon sogenannten „inaktiven Gasanschluss“ bleiben der Anschluss selbst und Messeinrichtungen erhalten, die Gaslieferung ruht lediglich.
    Netzbetreiber erheben dann teilweise trotzdem verbrauchsunabhängige Kosten für den Betrieb des Netzes oder des Zählers (Messstelle). In einigen Fällen reduzieren sich diese Entgelte auf eine sogenannte Vorhaltepauschale für die anfallenden z. B. Wartungskosten.
    Da die Anlage weiterhin unter dem Gasdruck des Netzes steht und sich Gas in den Leitungen befindet, muss der Eigentümer zudem die Sicherheit der Anlage gewähren. Wer diese Kosten vermeiden möchte, hat zwei Möglichkeiten.
  2. Stilllegung des Gasanschlusses 
    Die Stilllegung des Gasanschlusses bedeutet die Unterbrechung des Anschlusses im Gebäude: Absperreinrichtung schließen, Zählerausbau, Entgasung. Die Anlagenteile bleiben vorhanden, sodass eine Wiederinbetriebnahme möglich ist.
    Allerdings kann auch eine Stilllegung beziehungsweise Trennung des Gasanschlusses abhängig vom Netzbetreiber weitere Jahresentgelte kosten.
  3. Rückbau des Gasanschlusses 
    Eine endgültige Lösung, bei der auch weitere regelmäßige Entgelte entfallen, ist der Rückbau.
    Dabei werden die Gasleitung auf dem Grundstück von der allgemeinen Versorgungsleitung in der Straße getrennt und Anschlussleitung und die Anlagenteile entfernt. Eine neue Versorgung wäre nur über einen Neuanschluss möglich.

Zuständig für den Ausbau des Zählers oder den Rückbau des gesamten Gasanschlusses ist der Netzbetreiber. Für jedes Netzgebiet gibt es nur einen Gasnetzbetreiber. Dieser muss mindestens als 13-stelliger Code auf der Energieabrechnung genannt werden. Mit der Codenummer lässt sich der Netzbetreiber beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) ermitteln.

(Textquelle im Wesentlichen: energie-experten.org, Stand 14.10.2025)