Dies ist der Versuch, ein energiesparendes Verkehrsprojekt auf eine bestehenden Trasse in seinem Ablauf aus öffentlicher Sicht darzustellen. Beteiligt sind die Stadt Darmstadt sowie die Gemeinde Roßdorf wie auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit seinem Radwegekonzept. Beginnen wir mit ersten konkreten Aussagen zum Radwegebau von Darmstadt nach Roßdorf.
Podiumsdiskussion am 10.05.2019 – es kommt bald ein Radschnellweg nach Darmstadt
Die wichtigste Aussage des Darmstädter Oberbürgermeisters (OB) Jochen Partsch auf der REG.eV-Veranstaltung im Sonnensaal in Roßdorf: „Die Verbindung zwischen Darmstadt und Roßdorf ist nicht
richtig ausgebaut. Potenziell ist mit 2000 Radfahrern (täglich) zu rechnen. Der Weg wird nach dem Standard für Radschnellwege ausgebaut, mindestens 3 m breit, idealerweise 4 m, die Zuwegung zur
Fischerhütte noch breiter und er bekommt eine Beleuchtung. Die Planung für Darmstadt ist soweit fortgeschritten, dass 2020/2021 mit einem Ausbau begonnen werden kann. Die Kosten betragen rund 2
Mio. Euro für den Darmstädter Anteil bis zum Bessunger Forst. Auf der Heinrichstraße wird in Höhe der ARAL-Tankstelle eine Fahrbahn weggenommen, analog zum Ausbau in Kopenhagen.“
Die Gemeinde Roßdorf war mit Bürgermeisterin Christel Sprößler vertreten und als Ersatz für die Absage von Hessen Mobil hatten wir den Bürgermeister von Groß-Zimmern eingeladen, der den für Verkehr zuständigen Beigeordneten Friedrich Faust entsandte (siehe Bild von C. Nintzel).
Das Teilstück auf der Gemarkung Roßdorf oder - Die Misere mit Hessen mobil
Bei dieser baldigen Aussicht hat sich der damalige Vorsitzende von REG.eV um eine Lösung für den Anschluss-Radweg auf der Gemarkung Roßdorf gekümmert und dem Landrat Schellhaas klargemacht, dass es nicht sein kann, einen vierspurigen Radschnellweg in Höhe des Spitzenwirtes auf einem 1-2-spurigen Radweg übergehen zu lassen. Dabei wurde dann auch das Radwegekonzept des Landkreises bekannt, dass den Kommunen 2017 vorgestellt wurde und dass mit hoher Priorität die Weiterführung beidseitig des Landesstraße ab Spitzenwirt bis zur Kreuzung an der ESSO-Tankstelle in Roßdorf vorsah und immer noch vorsieht.
Und für den Abschnitt auf Roßdorfer Gemarkung haben die Roßdörfer Grünen nach dem ersten Verkehrsforum Stadt/Landkreis über eine Anfrage bei Hessen Mobil herausgefunden, dass die Landesbehörde den Ausbau der Verbindung vom Roßdörfer Spessartring bis zum Jugendhof nur noch auf einer Seite plant. Vorgesehen ist dafür, den bestehenden Zweirichtungsradweg auf drei Meter zu verbreitern. Die Grünen halten dies wegen der starken Frequentierung nicht für umsetzbar. Radfahrer von beiden Seiten und Fußgänger müssten sich den engen Raum teilen. „Die Gefahrenstellen spielen für die Planer von Hessen Mobil offenbar keine Rolle”, kritisierte der damalige Parteivorsitzende Frieder Kaufmann.
Auch die Fraktion von B90/GRÜNE ist aktiv geworden und schrieb auf ihren Webseiten am 2.2.2021 u.a.:
"Beim zweiten Verkehrsforum im vergangenen Jahr fragte der in Roßdorf wohnende Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) die anwesende Prominenz, wie der aus Darmstadt kommende geplante breit ausgebaute Radweg in Roßdorf ab dem Jugendhof Bessunger Forst weiter geführt werden soll. Hessen Mobil antwortete zur Verblüffung beinahe aller Teilnehmer*innen sinngemäß „Na dann bauen wir den eben weiter“. Das veranlasste uns zur Frage bei der Gemeinde, wie denn Baurecht hergestellt werden kann. Die Antwort, die wir am 13. November 2020 erhielten, war ernüchternd. „Bislang ist es lediglich eine Idee, die im Rahmen des 2. Verkehrsgipfels diskutiert wurde“. Böse Zungen würden sagen: Heiße Luft. Aber die Gemeinde zeigte in ihrer Antwort auch auf, wie Baurecht hergestellt werden kann: Entweder über die Prioritätenliste des Landes oder durch eine Planungsvereinbarung mit Hessen Mobil im Rahmen der "Sanierungsoffensive+“ schrieb die damalige Bürgermeisterin.
Geh- und Radwegebau ist grundsätzlich die Aufgabe des Straßenbaulastträgers. Für Landesstraßen liegt diese Straßenbaulast beim Land Hessen. Im Rahmen der hessischen Sanierungsoffensive sollen bis 2022 insgesamt 60 Radwege an Landesstraßen mit einem finanziellen Volumen von 30 Millionen Euro neu gebaut werden. Der Ausbau von Radwegen an Landesstraßen soll im Rahmen eines neuen Sanierungsprogrammes über 2022 hinaus fortgesetzt werden.
Bis 2024 will das Land Hessen insgesamt 244 Millionen Euro in die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs in Hessen investieren. Da kommt der Wunsch nach Ausbau des Radwegs in Roßdorf gerade zur richtigen Zeit.
Auch Hessen Mobil hat die Stellen für die Planung von Radwegen stark aufgestockt.
Prof. Gerd Riegelhuth, Präsident von Hessen Mobil, erläuterte „Zusätzlich zu den acht neuen Stellen werden wir seitens Hessen Mobil weitere zehn Stellen bereitstellen: Damit werden wir eine neue, 18-köpfige Task Force Radwege einrichten, um die Planung von Radwegen deutlich voran zu bringen."
Der Radweg zwischen Darmstadt und Roßdorf ist als Teil des hessischen Radwegenetzes von Bedeutung. Im Jahr 2018 wurde der Strecke in einer Studie des Landes wegen der bis zu 1200 Fahrten täglich
gar das Potenzial zum Radschnellweg attestiert, wofür er dementsprechend ausgebaut werden müsste. Im Sommer 2020 wurden pro Tag durchschnittlich 662 (montags bis
freitags) und 470 (Samstag und Sonntag) Radfahrten gezählt. Damit lag die Nutzung schon 2022 bei durchschnittlich 629 Radfahrten pro Tag (bezogen auf die Gesamtwoche) sowie an Spitzentagen bei
1083 Radfahrten pro Tag.
Unser damaliger Vorsitzender Claus Nintzel hat in seinem Artikel 384 vom 05.04.2022 die Gefahrenstellen konkretisiert (siehe Bild) und sich mit einem Appell an die Verantwortlichen gewandt: "Wir raten dringend zu einer Planung, die die Fahrtrichtungen wie von allen Beteiligten bisher angenommen in einen beidseitigen Radweg aufteilt. Zumal uns zu Ohren kam, dass der Grundbesitzer der südlichen Straßenseite seit Jahren verkaufswillig sei."
Im Dezember 2022 gab es noch eine Episode im Ausschuss UKBV der Gemeinde Roßdorf. Hier standen die Planer von Hessen Rede und Antwort zu Ihren Vorstellungen. Die dort gezeigten Folien geben allerdings keinen Aufschluss darüber, wie tatsächlich gebaut werden soll. Uns ist jedoch bekannt, das an einer Planung mit einem einseitigen Rad- und Fußweg weitergearbeitet werden soll. Angeblich sei der beidseitige Ausbau zu teuer. Nur der allerdings mindert die Gefahren deutlich, die an den von uns aufgezeigten Gefahrenstellen lauern:
Aber Hessen Mobil hat den Geld- und Personalboom nicht genutzt, um ihren Teil des Radweges zügig zu planen und umzusetzen, weder ein- noch beidseitig. Ganz im Gegenteil hat Hessen Mobil ca. 2024 (Quelle leider nicht mehr vorhanden), dass die Planung und Umsetzung noch ca. 10 Jahre, also bis ca. 2034 dauern würde.
Das Teilstück auf der Gemarkung Darmstadt oder - erzeugt der Bau Druck auf Hessen mobil
Bevor es jedoch 2022 zum Bau des Radschnellwegs auf der Gemarkung Darmstadt kam, hat die Stadt umgeplant und die Haushaltsmittel nach 2024 verschoben zugunsten von innerstädtischen Radwegen. Zumindest provitieren Roßdorfer und Hinterlieger wie Bürger aus Groß-Zimmern, Dieburg und Reinheim von der Maßnahme im Abschnitt Vivarium-Stadtmitte.
Warum das Darmstädter Teilstück des Radweges im Jahr 2024 nicht gebaut wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Radweg nach DA noch 2025?
Das Darmstädter Echo berichtete am 28.06.2025 von einer gemeinsamen Radtour der Mobilitätsdezernenten von Stadt und Land unter Leitung von Prof. Follmann. Dort erfahren wir, dass der Radweg vom Ende der Heinrichstr. entlang der B26 schon konkret geplant ist und die Baumaßnahme noch in diesem Jahr ausgeschrieben werde. Zum Anteil auf Roßdorfer Gemarkung wurde nichts geäußert. Das soll lt. Hessen mobil noch bis zu 10 Jahre dauern.
O Wunder, der Radweg wird 2026 gebaut
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt beginnt tatsächlich am 30. März mit dem Ausbau des Radwegs von Darmstadt nach Roßdorf, teilt die städtische Pressestelle mit. Der Ausbau erfolge parallel zur B26,
starte an der Heinrichstraße und ende an der Aschaffenburger Straße an der Brücke über die B26,
wo der Anschluss an den bestehenden Radweg nach Roßdorf hergestellt wird. So steht es jedenfalls im Darmstädter Echo
vom 23.03.2026.
Die Arbeiten sollen am 30. März 2026 tatsächlich beginnen und bis zum August 2026 beendet sein. In dieser Zeit soll die Teilstrecke gesperrt werden.
Drei Tage nach dieser Meldung hieß es nun: Der Bau für den neuen Radweg von Darmstadt nach Roßdorf kann frühestens am 7. April beginnen, nachdem aufgrund einer Absage kurzfristig ein neues Fachunternehmen für Kampfmittelerkundung gefunden und von dem bauausführenden Unternehmen beauftragt werden musste.
Was ist mit dem Teilstück auf Roßdorfer Gemarkung?
Hierzu hatte die Fraktion B´90/GRÜNE zur Gemeindevertretersitzung am 12.06.2026 eine Anfrage gestellt, die so vom Gemeindevorstand beantwortet wurde:
Frage 1: Am 5.12.2022 stellte Hessen Mobil die Planung im Umweltausschuss als einseitigen
Ausbau vor, ist dies weiterhin Stand der Planung?
Antwort 1: Das Land Hessen vertreten durch Hessen Mobil plant weiterhin einen einseitigen Zweirichtungsradweg, wie im Umweltausschuss vom 05.12.2022 von uns vorgestellt wurde. Die geltenden Regelwerke sehen vor außerorts Radwege einseitig zu führen, um den Eingriff in Natur und Umwelt zu reduzieren.
Frage 2: Wann erfolgt der Ausbau des Radwegs? Hierzu bitten wir um Auskunft der konkreten
Planungen mit Zeitangaben.
Antwort 2: Die technische Planung des Radweges ist abgeschlossen. Das beauftragte Landespflege-Büro stellt derzeit den Landespflegerischen Begleitplan (LBP) auf. Der Abschluss der
Entwurfsplanung ist für dieses Jahr geplant. Im Anschluss soll Baurecht geschaffen werden.
Sollte ein Entfallen von Planfeststellung nicht möglich sein, wird entweder eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsverfahren zur Baurechtsschaffung durchgeführt. Bei einer
Baurechtsschaffung durch ein Planfeststellungsverfahren ist mit rund 2,5 Jahren zu rechnen. Nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses ist für die Erstellung des Bauentwurfs mit einem Jahr
zu rechnen. Ein genauer Baubeginn lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret benennen.
Frage 3: Gibt es neue Planungen die Querung der Straße Schatzborn am Netto-Markt für den
Radverkehr zu sichern? Durch die schlechte Einsehbarkeit kommt des dort fast täglich
zu Beinaheunfällen.
Antwort 3: Da der Radverkehr dem Verkehr der Landesstraße zugeordnet ist, ist weiterhin geplant die Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Straße Am Schatzborn beizubehalten. Bei der Planung wurden die Sichtdreiecke für die Anfahrtssicht aus der Straße am Schatzborn geprüft, die zukünftig von Bewuchs freigehalten werden müssen, um durch eine bessere Sicht die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Frage 4: Bleibt es auf dem Abschnitt zwischen Schatzborn und Esso-Tankstelle bei einer Breite
von 3 Metern, trotz regen Begegnungsverkehr zwischen Radfahrenden und
Fußgängern?
Antwort 4: Zwischen dem Knotenpunkt Spessartring/ Arheilger Straße/ L3104 (Darmstädter Straße) und der Rampe zum Netto/Kik ist es geplant einen separaten Gehweg neben dem Radweg anzulegen. Aufgrund des erhöhten Fußverkehrs auf dieser Wegebeziehung soll in dem Abschnitt der Fuß- und Radverkehr getrennt geführt werden. Nach der Rampe ist der Rad- und Gehweg mit 3,0 m für die gemeinsame Nutzung vorgesehen.
Frage 5: Wird der Bereich zwischen Spitzenwirt und Netto-Markt ebenfalls mit einer
Straßenbeleuchtung ausgestattet?
Antwort 5: Die Anfrage zur Beleuchtung haben wir im Schreiben vom 30.08.2021 an die Gemeinde Roßdorf gestellt, da die Beleuchtung in den kommunalen Aufgabenbereich fällt. In der Rückmeldung vom 13.06.2022 seitens der Gemeinde Roßdorf soll der Abschnitt auf Roßdorfer Gemarkung aufgrund von Lichtimmission nicht beleuchtet werden.
Frage 6: Wird es eine Ampel- Vorrangschaltung zur Querung am Spitzenwirt als auch der Esso-
Tankstelle für Fahrräder und den Busverkehr geben?
Antwort 6: Die genaue Planung der Lichtsignalanalgen erfolgen durch das Fachdezernat Verkehr Südhessen, nachdem Baurecht vorliegt. Die Fußgängerschutzanlagen (FSA) am Gasthof zum Spitzenwirt soll um rund 50 m in Richtung Westen verschoben werden. Durch die Verschiebung ist eine bessere Detektion möglich, die Fehlauslösungen vermeidet. Im Bestand ist die Schleife auf der Nordseite zur Detektion des Radverkehrs recht nah an der Einmündung Bessunger Forsthaussiedlung. Daher ist eine Detektion erst nach der Einmündung kurz vor der FSA möglich.
An der Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Spessartring/ Arheilger Straße/ L3104 (Darmstädter Straße) kommt es derzeit oftmals zu der Situation, dass Radfahrende mit dem Fahrziel Ortskern Roßdorf auf der Nordseite der L3104 weiterfahren und nicht die Straßenseite auf die Südseite (Tankstelle) wechseln. Durch das regelwidrige Verhalten kommt es zur Gefährdung von Rad- und Fußverkehr, die aus dem Ortskern in Richtung Knotenpunkt (Tankstelle) unterwegs sind, aufgrund der hohen Geschwindigkeitsunterschiede der Gefälle Strecke. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen wird der Radverkehr westlich, kurz vor dem Knotenpunkt in zwei Richtungen aufgetrennt, um den Radverkehr detektieren zu können. Der Radverkehr von Darmstadt kommend mit Fahrtrichtung Roßdorf wird detektiert und kann mittels einer Diagonalquerung von der nordwestlichen auf die südöstliche Seite des Knotenpunktes gelangen. Durch die Diagonalquerung wird die Verkehrssicherheit signifikant für den Fuß- und Radverkehr auf der Gefällestrecke östlich des Knotenpunktes erhöht.
Frage 7: Bitte erläutern / eine Zeichnung beilegen, in welchem Bereich welche Behörde(n)
allein oder gemeinsam (für den Radverkehr) zuständig ist/sind.
Antwort 7:Für den Rad- und Gehweg entlang der L 3104 ist Hessen Mobil zuständig. Ab dem Knotenpunkt B 26/ L 3104/ K141 in Richtung Darmstadt entlang der K 141 ist die Stadt Darmstadt zuständig. Für die Straßenverkehrliche Anordnung der Lichtsignalanlagen liegt die Zuständigkeit auf Gemarkung der Gemeinde Roßdorf bei der Straßenverkehrsbehörde des Landrats.
Abbildung 1: Zuständigkeit der Planung
Anmerkungen REG.eV
Zu 1: Das Radwegekonzept des Landkreises DA-DI sieht auf der Gemarkung Roßdorf ab der jetzigen Fußgänger- und Radwegeampel am Bessunger Forst einen beidseitigen Radweg vor. Das wäre demnach ein Verstoß gegen eine Regelung, aber dennoch zur Sicherheit sehr sinnvoll (siehe auch unser Artikel xxx).
Zu 2: mit den genannten Zeiten ergibt sich folgender Plan:
bis Ende 2026: Erstellung LBP
bis Mitte 2029: Planfeststellungsbeschluss
bis Mitte 2030: Bauentwurf
bis Anfang 2031: Mittelbereitstellung für 2031 oder 2032
bis Ende 2030 oder 2031: Ausschreibung
bis Ende 2031 oder 2032: Bau des Radweges
irgendwann müssten auch noch Teile von Grundstücken für 3 m Breite angekauft werden.
Zu 3: Das Problem mit der Sicherheit an der Einmündung der Straße Am Schatzborn betrifft vor allem die Radfahrer aus Richtung Darmstadt; dies vermeidet man durch einen beidseitigen Ausbau.
Zu 4: Für den Weg nach der Rampe zu KIK/Netto ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorgesehen. Hierfür gelten diese Regelungen, wenn direkt neben der Fahrbahn:
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann eine Benutzungspflicht in Gegenrichtung mit Zeichen 240 eingerichtet werden.
Außerorts müssen gemeinsame Fuß- und Radwege in Zweirichtungsführung mindestens 2,50 m breit sein, wenn diese neu gebaut werden. Zusätzlich muss ein Sicherheitstrennstreifen von 1,75 m vorhanden sein (Kapitel 9.2.2, 2.2.1 ERA). Das ergibt bereits eine Gesamtbreite von 4,25 m, die u.E. nicht vorhanden ist, schon gar nicht, wenn Radfahrer mit Anhänger unterwegs sind.
Wie sollten gemeinsame Fuß- und Radwege außerorts aber ausgebaut sein, wenn sich auf diesen Radfahrer mit Anhänger begegnen? Beim Begegnen eines Radfahrers mit einem Radfahrer mit Anhänger ist ein Verkehrsraum von 2,30 m erforderlich (Kapitel 2.2.1 ERA). Zieht man von den 2,30 m den Verkehrsraum eines Radfahrers von 1,00 m Breite ab, so erhält man meiner Meinung nach den Verkehrsraum eines Radfahrers mit Anhänger. Der Verkehrsraum eines Radfahrers mit Anhänger sollte folglich eine Breite von 1,30 m aufweisen. Sollen sich Radfahrer mit Anhängern auf außerörtlichen Fuß- und Radwegen begegnen können, ohne dass diese auf den Grünstreifen ausweichen müssen, so sollte eine befestigte Verkehrsfläche von 2,60 m angesetzt werden.
Hinzu kommt ein Sicherheitstrennstreifen von 1,75 m Breite (Kapitel 2.2.1 ERA). Das ergibt dann eine Gesamtbreite von 4,35 m. Bildlich stellt es sich so dar:
Abb. 2, Quelle: https://www.stvo2go.de/mindestbreite-gemeinsamer-fuss-radwege/
Betrachten wir jetzt den Abschnitt ab Rampe Richtung Roßdorf, wo ein getrennter Fußweg zusätzlich hinzukäme. Laut den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wird jedoch ein Regelmaß von 2,50 Metern empfohlen, um eine uneingeschränkte Begegnung von Fußgängern zu ermöglichen.
Damit ergibt sich eine Gesamtbreite von 4,35 m + 2,50 m = 6,85 m. Die gibt der jetzige Weg überhaupt nicht her. Wir kommen erneut zu der Überzeugung, dass nur ein beidseitiger Radweg das Dilemma lösen kann.
Zu 5: Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum das Teilstück zwischen Spitzenwirt und Netto kein Straßenbeleuchtung erhalten soll. Die Vermeidung von Lichtemissionen kann nicht ernsthaft eine Begründung sein. Da ließe sich im Ort viel mehr einsparen. Für uns wiegt die Sicherheit außerorts höher. Nicht von ungefär hat Darmstadt auf seinem Abschnitt komplett eine Beleuchtung gebaut.
Zu 6: Die Velegung der Ampel zur Querung als Fußgängerschutzanlage in Richtung Darmstadt hat sehr viele Vorteile. Da erscheint uns die Diagonalquerung an der Kreuzung am Ortseingang nur bedingt Vorteile zu bringen, denn dazu müsste der Verkehr in alle 4 Richtungen gestoppt werden. Es ist zu befürchten, das es damit zu größeren Staus kommt und der Busverkehr beeinträchtigt wird. Das sollte auf alle Fälle weit vor der Umsetzung anhand von realem Verkehrsgeschehen simuliert werden. Auch hier gilt, dass dies mit einem beidseitigem Radweg zu vermeiden ist und verweisen nochmals auf unseren Artikel 384 vom 05.04.2022.
Zu 7. Die Frage der Zuständigkeit ist klar dargestellt, führt aber bedauerlicherweise dazu, dass das gesamte Teilstück von der Gemarkungsgrenze bis zur Einmündung der Nebenstrecke auf die Abfahrt von der B26 auch von Hessen mobil geplant und gebaut wird mit einer Verzögerung von bis zu 6 Jahren gegenüber dem Teilstück der Stadt Darmstadt, die auch schon 6 Jahre hinter der ursprünglichen Absicht zum Bau im Jahr 2020 liegt.